Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

362 XXVI. 
Muster I1. 
Zivilversorgungoschein.) 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil u. s. w.) ist gegenwärtiger Zivil- 
versorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
und den Kommunalbehörden u. s. w. des Bundes staats, 
dessen Staatsangehörigkeit er seit zwei Jahren besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von AM. H monatlich. 
X. N., den ten 19 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
Stenipel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: Jahbre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
*) Für Form und Farbe der Zivilversorgungsscheine sind die Bestimmungen der Fußnote zu Anlage A der Anstellungs= 
grundsätze maßgebend.
	        
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