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65.
Dem Antrage find die zur Beurteilung des Unternehmens erforderlichen
Unterlagen beizufügen. Hierzu gehören bei öffentlichen Sammlungen, Veranstaltungen
zur Unterhaltung oder Belehrung, Vertrieb von Gegenständen:
1) Plan des Unternehmens,
2) Form der Ankündigung,
3) genaue Bezeichnung des in Betracht kommenden Wohlfahrtszweckes,
#ngat., in welcher Weise die aufkommenden Mittel für diesen Zweck
Verwendung finden sollen,
5) genaue Bezeichnung der Sielle, die ũber diese Verwendung zu bestimmen
hat, nach Name und Sihz,
6) Angabe, welcher Betrag oder Anteil dem Wohlfahrtszweck zugeführt
werden soll, bei Sammlungen usw., die für mehrere Wohlfahrtszwecke
nemeinscnnstüch veranstaltet werden, Angab e, welcher Teil des Gesamt=
erträgnisses jedem einzelnen Zweck zugute kommen soll,
7) Voranschlag für die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben,
8) Angabe der Art und Weise der Sammlung bezw. des Vertriebes oder
der Veranstaltung,
9) Angabe des Zeitabschnittes und des Bezirkes, in welchem die Samm-
lung oder der Vertrieb stattfinden soll,
10) Angabe, in welcher Form die 7* und Abführung der Beträge
erfolgen und kontrolliert werden soll,
11) Angabe der Anzahl der *bé1 Postkarten, Bilder, Marken und
sonsücer Segenftn, sowie der Eintrittskarten, deren Vertrieb beab-
sichtig
12) zi rrge
uu Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Werbung von Mitgliedern
für einen Voerei sind beizufügen:
1) ein Stück der Vereinssatzung,
2) der Entwurf zu dem beabsichtigten Werbeaufruf unter der Angabe, auf
welche Weise, gegebenenfalls durch welche Zeitungen, die Werbung
beabsichtigt ist,
3) eine Abhrt der letzten Jahresrechnung des Vereins,
4 Wm die Zahl der Mitglieder und die Namen der Vorstands-
m
Die entsprechenden Unterlagen sind Anträgen auf Genehmigung zur Werbung
für die Beteiligung an anderen, nicht von Vereinen veranstalteten Unternehmungen
beizufügen.
In geeigneten Fällen kann die Genehmigungsbehörde auf die Beibringung
einzelner Unterlagen verzichten.
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