Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

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Pfarramt: 
22 
*7 Ü Cörrach. 
XXXV. 
Beilage 1 
(zu 8 2 E.L. K. St. V.). 
Steuerkommissärbezirk: Lörrach. 
Polit. Gemeinde: 
örrach. 
  
  
  
bp Steuerdistrikt: Lörrach. 
TKiste zur Bekenntnisermittelung 
für epangelische Kirchenstener des Jahres 1908. 
1. 2. 3. 4. 5. 
J— — — Religionsbekenntnis Hbei an- " 
Ord Vaht Nane, Stand und d Wohnung Verheiratelen auch des !7m 
) (Wohnort) andern Ehegatten) sofern Kürche#, Vemerkungen. 
Stener- . dieses durch den Steuer# stener- « 
falasters. des Steuerpflichtigen. pslichtigen dem Steuer, flicht.-, 
« komunssär angegeben wurde. 
211 Berger, Otto, Friseur beide Ehegatten 1905 aus der Die Austritte sind wirk- 
ev. Landeskirche ausgetreten. sam. 
·. . . l 
304Bllkkhatdl,R.,GcfchllflstkllhllbctReformiektc E. Es ist nicht hekannt ge- 
worden, dass sich diese der! 
» hicsigen retormierten e.) 
meinschaft:= angeschlossen? 
"1 hätten. 
516 Fischer, Jakob, Kaufmann. Baptisten — n Joradentschland zu- 
gezogene Baptistenfamilic. 
519 6lock, Otto, Kaufmann. Mann Kalvinist, E. Nann ans der Schweiz zu- 
Frau evangelisch gezogen. hat Sich mit ciner 
crang. Fran dahier ver-. 
heiratet. D. 
521 Göpperk, Hans, Kaufmann Zwinglianer Aus der Schweiz cinge- 
wandert, die Ehefrau hat 
dem Crang. CGottesdienst, 
" bisweilen beigewohnt. 
907 Grenulich, Sebastian, Schneider Altlutheraner — War von jeher Mitglied der, 
! hiesigen altlutherischen Ge- 
meinschaft. " 
911 Hahn, Karl, Schneider Mann aus der evang. Lan E.C Die Austrittserklirung des 
deskirche ansgetreten, Fran- Ehemannes vom Jahr 19006, 
evangelisch ist unwirksam, da das 
10 Jahre alte Kind Marthu 
den evyang. Religionsunter- 
richt besucht. 
972 Hausen, Georg, led. Schuhmacher us der evang. LandeskirchP. Kustrittserklirung 
ausgetreten, ohne Übertrit! zu 1907 abgegeben.darum noc 4 
einer andern Kirche für 1908 pilichtig 
1013,Hummel, Wilh., Wäschereibesitzer.Mennoniten — 
1145 Kiefer, Friedr., Postdirektor Lutheraner E. Kus Necklenburg zute 
zotgen, die Kinder besuchen: 
( den evang. keligionsunter- I 
! richt. 
  
  
*) Hier ist in der durch § 7 
Kirchensteuer zu beanspruchen ist. 
  
  
  
  
der E.L.K. St. V vorgeschriebenen Weise anzugeben, ob bei dem Genannten evangelische
	        
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