Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

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XXXV. 
Inhaltsübersicht. 
Erster Teil: Feststellung der Landeskirchensteuer. 
A. Laufende Steuer. 
I. Ermittelung der Steuerpflichtigen. 
Grundlagen. 
Aufstellung von Ermittelungslisten durch die Steuer- 
kommissäre. 
Abgabe der Ermittelungslisten an die Pfarrämter und 
Pastorationsstellen. Zur Empfangnahme der Ermitte- 
lungslisten zuständige Pfarrämter und Pastorations- 
stellen. 
Zuständigkeit der örtlichen Kirchenbehörden im einzelnen. 
Feststellungsverfahren der örtlichen Kirchenbehörden. 
Mitwirkung der Gemeinde= und Polizeibehörden. 
Bezeichnung der Kirchensteuerpflichtigen in den Ermitte- 
lungslisten. 
Ferligung von Auszügen aus den Ermittelungslisten. 
Beurkundung und Rücksendung der Ermittelungslisten durch 
die örtlichen Kirchenbehörden. 
Vormerkung des Ergebnisses der Ermittelungen in den 
Katastern. 
Aufwandsersatz an die örtlichen Kirchenbehörden. 
II. Anlage der Erhebungsregister durch die Stener- 
kommissäre. 
Grundlagen. 
Gestalt der Erhebungsregister. 
Aufzunehmende Perionen. 
Einzutragende Steueranschläge. 
Ausrechnung der Steuerschuldigkeiten. 
a. Allgemeine Bestimmungen. 
G. Besondere Bestimmungen. 
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26. 
Abschluß der Erhebungsregister. 
Vereinigung mehrerer Erhebungsregister. 
IUl. Vorlage der Erhebungsregister an den 
Oberkirchenrat. 
Summarische Darslellung der Steueranschläge und Steuer- 
beträge. Vorlage der Erhebungsregister samt Zugehör. 
V. Aufstellung und Vollzugsreiferklärung des! 
Hauptsteuerregisters. 
Aufstellung des Hauptsteuerregisters. Fertigung der Zu- 
sammenstellungen für die einzelnen Verrechnungsbezirke. 
Vollzugsreiferklärung des Hauptsteuerregisters im all- 
gemeinen. 
Besondere Vollzugsreiferklärung einzelner Abschnitte des 
Hauptsteuerregisters. 
B. Landeskirchensteuer von neu zugehenden 
Pflichtigen (Kirchensteuerzugänge). 
Voraussetzungen der Feststellung. 
Ausstellung der Zugangsverzeichnisse und Vorlage dieser 
an den Oberkirchenrat. 
C. Nachträge und Abgünge an Kirchensteuer. 
Voraussetzungen der Feststellung. 
Aufstellung der Nachtrags= und Abgangsverzeichnisse und. 
Vorlage dieser an den Oberkirchenrat. 
Zweiter Teil: Erhebung und Berrechnung der Laudeskirchensteuer. 
A. Die kirchlichen Bezirkssteuerstellen. 
Bezeichnung und Umfang der kirchlichen Bezirkssteuer- 
stellen. Kassen- und Rechnungsführung bei diesen. 
Ülberweisung der laufenden Kirchensteuer. Nachprüfung 
der Bekenntnisfeststellungen vor Ausfolgung der Register 
an die Erheber. 
Überweisung der Zugänge, Nachträge und Abgänge und 
Nachprüfung der Bekenntnisfeststellung in den Ver- 
zeichnissen. 
82. 
B. Die selbständige Erhebuug der Landes- 
kirchenstener. 
I. Erhebungsbezirke, Erhebungsstellen und Erheber. 
30. Erhebungebezirke und Erhebungsstellen. 
31. 
Bestellung, Belohnung und Verpflichtung der Erheber. 
II. Fälligkeit und Zahlungsfrist. 
crc. der laufenden Steuer, 
3. der Zugänge und Nachträge.
	        
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