Nr. XXXVII. 541
Gesetzes- und Verordnungs-Wlatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Dienstag den 19. November 1907.
Inhalt.
Verordnungen und Bekanntmachung: des Miuisteriums des Großherzoglichen Hauses und
der auswärtigen Angelegenheiten: die Zuständigkeiten der Beamten im änßeren Dienste des Eisenbahnbetriebs
betreffend; des Ministeriums des Innern: den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen und Plätzen
betresjend; die Viehzühlung betreffend.
Vekordnung.
"6 (Vom 5. November 1907.)
Die Zuständigkeiten der Beamten im äußeren Dienste des Eisenbahnbetriebs betreffend.
Unsere Verordnung vom 31. März 1905, die Zuständigkeiten der Beamten im äußeren
Dienste des Eisenbahnbetriebs betreffend, wird wie folgt geändert.
4 Zu streichen sind:
in § 1 Absatz 1 Ziffer 3 die Worte: „mit Ausnahme“ u. s. w. bis mit „Fahrdienstes“;
in § 1 Absatz 1 Ziffer 5 die Worte: „und das Schiffspersonal“;
in § 4 Ziffer 1 die Worte: „sowie die Befugnis“ u. s. w. bis mit „Dienstes".
Beizufügen ist:
bei § 4 als Ziffer 2 und 4:
2 die Annahme und Entlassung der Arbeiter im Dampfschiffahrtsbetrieb;
4. die in § 7 Ziffer 3 den Maschineninspektoren erteilte Befugnis;
die bisherige Ziffer 2 in § 4 wird Ziffer 3.
Karleruhe, den 5. November 1907.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
von Marschall.
Junghans.
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