Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

XXXIX. 621 
  
  
  
  
  
  
  
— — 
Entzifferungen und Berechnungen zu vorseitiger Darstellung. 
— 
B.] Die Steuerwerte des Letriebsbermögens betragen nach dem Vermögens. 
steuerkataster im ganzeen . . ...1430000»ik 
Davon gehen 
a. ab: 
I. umlagefreie Steuerwerte (§ 86 der Gemeindeordnung): 
1. Gemeinde (Elektrizitätswerk).... 10000 
2 
10 000 %6 
II. andern Gemarkungen überwiesene Steuerwerte (88 82 
Absatz 2,. 87 der Gemeindeordnugg) 5060000 
ab 60000, 
Rest. 1370 000 ∆. 
b. zu: 
aus andern Gemarkungen überwiesene Steuerwerte (88 82 Absab 2, 
87 der Gemeindeordnugg 120000, 
Unlagepflichtige Summe 1490 000 6. 
Unter b sind Steuerwerte oder Anteile an solchen im Betrage von mindestens 75000 .(6 
*!* *m*im in der Gemeinde umlagepflichtiger zur Einkommensteuer veranlag 
Name des ronnnnn Steuerwerk des Betriebsvermögens in der Gemarkung 
N. N., Fabrikant 100 000 %%. « 
3. 
C. s Die Steuerwerte des Kapitalvermögens betragen nach dem Vermögensstenerkataster 459 000 +. 
davon gehen ab: 
umlagefreie Steuerwerte (§ 86 der Gemeindeordnung "„ 
evangelische Pfarrel .. 6 000 „ 
Unlagepflichtige Summe 433 000 7½. 
0.H Die Einkommensteueranschläge betragen ch dem Kataster der Verudgeus 
und Einkommensteuer . . .158175»-6.T 
davon gehen: 
1. ab: 
a. umlagefreie Steneranschläge 6 86 der t Gemeindeordunng). " 
M. in Basel 350 4e. J 
shole i 
b. andern Gemarkungen überwiesene Anschläge — „ 
350. 
Rest I57 825 4. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1907. 94
	        
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