Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr.  28642.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
  Deggendorf  betreffend.

f#Staatsministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen
ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  Art.  16  des  Gesetzes,  einige  Bestimmungen
  über  die  Inhaberpapiere  betreffend,  vom  18.  März  1896,  sowie  der  Kgl.  Allerhöchsten
  Verordnung  vom  gleichen  Tage  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  174  und  185)
der  Stadtgemeinde  Deggendorf  auf  Grund  der  Beschlüsse  der  Gemeindekollegien  vom  22.  November
und  7.  Dezember  ds.  Is.  und  des  staatsaufsichtlichen  Bescheides  der  k.  Regierung,  Kammer
des  Innern,  von  Niederbayern  vom  10.  Dezember  ds.  Is.  die  Genehmigung  zur  Ausgabe

4  %  iger  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im  Gesammtnennwerthe  von  500  000  =
und  zwar:

30  Stück  zu  je  2000  M,
300  „  „  „  1000  „
200  „  ,„,  „  500  „
100  „  ,  „  200  „,
200  „,  .  .  ,,,,100»

ausgestellt  vom  1.  Januar  1900  und  halbjährig  am  1.  Januar  und  am  1.  Juli  ver—
zinslich,  ertheilt.
München,  den  27.  Dezember  1899.

Erhr.  v.  Feilitzsch.