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Nr. 28642.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde
Deggendorf betreffend.
f#Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestimmungen
über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Allerhöchsten
Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185)
der Stadtgemeinde Deggendorf auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 22. November
und 7. Dezember ds. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der k. Regierung, Kammer
des Innern, von Niederbayern vom 10. Dezember ds. Is. die Genehmigung zur Ausgabe
4 % iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 500 000 =
und zwar:
30 Stück zu je 2000 M,
300 „ „ „ 1000 „
200 „ ,„, „ 500 „
100 „ , „ 200 „,
200 „, . . ,,,,100»
ausgestellt vom 1. Januar 1900 und halbjährig am 1. Januar und am 1. Juli ver—
zinslich, ertheilt.
München, den 27. Dezember 1899.
Erhr. v. Feilitzsch.