Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XI. 87 
Muster 2 (zu § 18). 
Zeugnis 
der 
Prüfungskommission in 
über die 
zahnärztliche Vorprüfung des Studierenden der Zahnheilkunde 
Dem Studierenden der Zahnheillundennnn ... 
aus .. ... ..iftbeidermitihtnabgehaltenenVorprüfung 
1. in der Anatomie die Zensur: . . . . . . 
2. „ „BDhysiologie » »:.......... 
3·,,»Physik » »:...·.... 
4.»»Chemic... » »« 
5. „ „ Zahnersatzkunde .» »:........ 
IfomitdieGefamtzcnfur.......... ..lertciltworden. 
(FallsderStudierendccincWiederholnngspriisungabzulegcnhat,unterFortfallnonI!: 
DicPrüfungin.·.·.................·.. darf frühestens 
nach...........··........ wiederholt werden, jedoch hat die 
Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens bis zum. . . . . .. zzu erfolgen.) 
„den . . .ten . .. 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Name.) 
Siegel der 
Prüsungskommission.)