Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XVII. 223 
Gebührenanforderung. 
DUnterzeichnete sforder — im Auftrag nachgenannter Gemeindebeamten und Gemeinde- 
bediensteten — folgende Gebühren an: 
  
  
  
  
Gebuhren- Gebühren. 
K. G. en Einzelansaz. Gesamtansab. 
Zeitaufwand). M **-2s H 
1. Gemeinderat — Stadtrat — städtische Kommission 8 115 " 
für Schätzung von Grundstücken I16,“ 
» m 
2. Bürgermeister n 
für Versteigerung von Grundstücken 8 12646 
8. Ortsgericht 
il. 
für Ermittlungsverhandlung § 123 ff. 
Fahrnisversteigerung 
0— — 
für Ermittlungsverhandlung 8 123ff. 
Fahrnisversteigerung 
« 
für Ermittlungsverhandlung 8§ 123ff. 
Fahrnisversteigerung 
4. Offentlicher Schätzer!) — 
für Schätzung von Fahrnissen g 126 
« » „ Grundstücken 8 118 
5. Ortsdiener K. V. 
für Zustellungen und Behändigungen -o 
„ Anschlag §5 106 
„ Verkündigungen 5 106 1½ 
„ Ausrufen 8 1071 
„ Bedienung * 107: 
%, den 19 
1) Wenn derselbe zugleich Milglied des Ortsgerichts ist und ihm bei dem gleichen Geschäft gleichzeitig Bezüge für Ver- 
richtungen als Ortsgerichtsmitaglied und für solche als öffentlicher Schätzer anzuweisen sind. 
Formular 15 (Zzu Gerichtskostenordnung § 63).
	        
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