Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XIX. 
351 
  
Laufende Nummer 
19 
20 
Abteilung 
und 
Ordn.= 
Zahl 
Gehaltstarif 
Stellenbezeichnung 
  
8 30 
8 4a 
8 4b5 
8 4% 
6 40 
6 4e 
8 4f 
8 49 
B 4h 
B 4i 
  
  
Abteilungsvorstände und vor- 
sitzende Räte beim Verwaltungs- 
gerichtshof und bei Kollegialmittel- 
stellen. 
Landgerichtsdirektoren. 
Oberlandesgerichts= und Ver- 
waltungsgerichtsräte. 
Amtsgerichtsdirektoren bei den 
Amtsgerichten in Mannheim und 
Karlsruhe. 
Erste Staatsanwälte. 
Vorstände der staatlichen Samm- 
lungen, der Sternwarte, sowie Kon- 
servatoren, soweit nicht in C3e. 
Vorstände der Bezirksämter Baden, 
Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Kon- 
stanz, Mannheim und Pforzheim. 
Korpskommandeur der Gendarmerie. 
Vorstände der Heil= und Pflegean- 
stalten. 
Vorstände des Generallandesarchivs, 
des Landesgewerbeamts, der Fabrik- 
inspektion und des Statistischen Landes- 
amts. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1909. 
  
Erläuternde Bemerkungen 
zum Vollzug 
Beim Verwaltungsgerichtshof darf nur 
der zum Stellvertreter des Präsidenten er- 
nannte Rat hier eingereihl werden. 
Als Amtsgerichtsdirektor darf bei jedem 
Amtsgericht nur der Richter angestellt werden, 
welcher die allgemeine Dienstaufsicht führt 
Hierunter fallen die Vorstände der Hof- 
und Landesbibliothek, der Hochschulbibliotheken, 
der Sammlungen für Altertums= und Völker- 
kunde, der Sternwarte und die Konservatoren. 
Dieselben können je nach dem Dienstalter 
u. s. w. sowohl hier, wie in die Abteilung C 36 
siehe Nummer 60 — eingereiht werden.
	        
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