XIX.
351
Laufende Nummer
19
20
Abteilung
und
Ordn.=
Zahl
Gehaltstarif
Stellenbezeichnung
8 30
8 4a
8 4b5
8 4%
6 40
6 4e
8 4f
8 49
B 4h
B 4i
Abteilungsvorstände und vor-
sitzende Räte beim Verwaltungs-
gerichtshof und bei Kollegialmittel-
stellen.
Landgerichtsdirektoren.
Oberlandesgerichts= und Ver-
waltungsgerichtsräte.
Amtsgerichtsdirektoren bei den
Amtsgerichten in Mannheim und
Karlsruhe.
Erste Staatsanwälte.
Vorstände der staatlichen Samm-
lungen, der Sternwarte, sowie Kon-
servatoren, soweit nicht in C3e.
Vorstände der Bezirksämter Baden,
Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Kon-
stanz, Mannheim und Pforzheim.
Korpskommandeur der Gendarmerie.
Vorstände der Heil= und Pflegean-
stalten.
Vorstände des Generallandesarchivs,
des Landesgewerbeamts, der Fabrik-
inspektion und des Statistischen Landes-
amts.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1909.
Erläuternde Bemerkungen
zum Vollzug
Beim Verwaltungsgerichtshof darf nur
der zum Stellvertreter des Präsidenten er-
nannte Rat hier eingereihl werden.
Als Amtsgerichtsdirektor darf bei jedem
Amtsgericht nur der Richter angestellt werden,
welcher die allgemeine Dienstaufsicht führt
Hierunter fallen die Vorstände der Hof-
und Landesbibliothek, der Hochschulbibliotheken,
der Sammlungen für Altertums= und Völker-
kunde, der Sternwarte und die Konservatoren.
Dieselben können je nach dem Dienstalter
u. s. w. sowohl hier, wie in die Abteilung C 36
siehe Nummer 60 — eingereiht werden.