Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

S 
# 
h 
  
Laufende Nummer 
S1 
26 
27 
28 
29 
30 
  
Abteilung 
und 
Ordn.= 
Zahl 
8 5a 
C In 
6 5b 
C 1b 
8 50 
56 5d 
C 2i 
8 5e 
685f 
C la 
C üfb 
  
Gehaltstarif 
Stellenbezeichnung 
Hilfsreferenten bei Ministerien, 
Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II 
Mitglieder von Kollegialmittelstellen, 
Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
Zweiter Beamter beim Geheimen 
Kabinett, wenn nicht in Clc. 
Direktoren der neunklassigen Mittel- 
schulen, der Lehrerseminare, der Bau- 
gewerkeschule und der Kunstgewerbe- 
schulen, Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
Vorstände von Strafanstalten, soweit 
nicht in C 1 e. 
Vorstand der Verwaltung der Eisen- 
bahnhauptwerkstätte, wenn nicht in 
C 1 h 
— 
Hilfsreferenten bei Ministerien, 
Gehaltsklasse II. 
Mitglieder von Kollegialmittelstellen, 
Gehaltsklasse II. 
  
Erläuternde Bemerkungen 
zum Vollzug 
Als Hilfsreferenten bei Ministerien sind 
zu behandeln: Vollbeschäftigte technische Re- 
ferenten — soweit nicht in 1 3 b —, und ad- 
ministrative Hilfsreferenten; fserner können zur 
Versehung von Stellen von Vortragenden Räten 
bei Ministerien einberufene, insbesondere jüngere 
Beamte hier eingereiht werden. 
Dieser Beamte kann je nach seinem Dienst- 
alter u. s. w. hier oder in die Abteilung Cle 
— siehe Nummer 33 = eingereiht werden. 
Hierher gehören auch die Direktoren der 
höheren Mädchenschulen mit vollständigen Gym- 
nasial-„Realgymnasial-, Oberrealschulabteilungen 
oder mit Lehrerinnenseminarkursen und der 
Direktor des Lehrerinnenseminars. 
Die Vorstände der Strafanstalten können 
je nach ihrem Dienstalter und der Wichtigkeit 
ihrer Stelle hier oder in die Abteilung Cl## 
— siehe Nummer 35 — eingereiht werden. 
Der Vorstand der Verwaltung der Eisen- 
bahnhauptwerkstätte kann je nach seinem Dienst- 
alter hier oder in die Abteilung Cl h# siehe 
Nummer 38 — eingereiht werden. 
Siehe Nummer 25. 
Siehe Nummer 26
	        
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