Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XIX. 
  
Laufende Nummer 
* 
34 
35 
36 
37 
  
Abteilung 
und 
Ordn.= 
Zahl 
Sc# 
C 1d 
CO 19 
C 1bh 
  
Gehaltstarif 
Stellenbezeichnung 
Zweiter Beamter beim Geheimen 
Kabinett, wenn nicht in B 5° c. 
Amtsgerichtsdirektoren, soweit 
nicht in B 4 c. 
Vorstände von Strafanstalten, soweit 
nicht in B 5 e. 
Vorstände von Bezirksämtern, auch 
Vorsitzende der Schiedsgerichte für 
Arbeiterversicherung, sowie Polizei- 
direktoren, sämtliche Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
3/Vorstände von Bezirksämtern, auch 
Vorsitzende der Schiedsgerichte für 
Arbeiterversicherung und den Amts- 
vorständen gleichstehende zweite Be- 
amte bei großen Bezirksämtern, Ge- 
haltsklasse III. 
Vorstände der Zentralkassen und der 
Münzverwaltung, soweit nicht in C2p.64 
Vorstand der Verwaltung der Eisen- 
bahnhauptwerkstätte, wenn nicht in 
ie 
  
Erläuternde Bemerkungen 
zum Vollzug 
Siehe Nummer 27. 
Als Amtsgerichtsdirektoren dürfen hier nur 
solche Richter eingereiht werden, die bei einem 
mit mindestens fünf Richtern besetzten Amts- 
gericht die allgemeine Dienstanfsicht führen. 
(Vergleiche auch Nummer 18.) 
Siehe Nummer 29. 
Siehe Nummer 21, 45 und 61. 
Hierher gehören die Vorstände der Landes- 
hauptkasse, der Eisenbahnhauptkasse, der Be- 
amtenwitwenkasse und der Vorstand der Münz- 
verwaltung. 
Diese Vorstände können je nach ihrem 
Dienstalter hier oder in die Abteilung C2 p 
— siehe Nummer 54 — eingereiht werden 
Siehe Nummer 30.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.