Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

- 
XIX. 
  
Laufende Nummer 
* 
1 
— 
* 
– 
— 
48 
49 
50 
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und 
Ordn- 
Zahl 
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Gehalts 
Abteilung 
Kreisschulräte, 
  
tarif 
Stellenbezeichnung 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
III. 
7 #n 77 
Direktoren der neunklassigen Mittel- 
schulen, der Lehrerseminare, der Bau- 
gewerkeschule und der Kunstgewerbe- 
schulen, Gehaltsklasse II. 
Direktor der 
Turnlehrerbildungsanstalt, Rektoren 
von erweiterten Volksschulen, Ge- 
werbe= und Handelsschul= sowie 
Zeicheninspektoren, soweit nicht 
in ( 3 i und D 1 t. 
Direktoren der sieben= und sechs- 
klassigen Mittelschulen, Gehaltsklasse I 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
Wissenschaftlich gebildete Leh- 
rer, auch als Vorstände kleinerer bis 
zu fünf Klassen umfassender Schul- 
anstalten, von Vorseminaren, Blinden- 
und Taubstummenanstalten, und als 
Bibliothekare, Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II 
III. 
# 77 77 
Arzte bei Heil= und Pflegeanstalten, 
Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
  
Erläuternde Bemerkungen 
zum Vollzug 
Siehe Nummer 28. 
Die nebengenannten Beamten können je 
nach ihrem Dienstalter und der Wichtigkeit ihres 
Dienstes sowohl hier, wie in die Abteilungen 
C 3 i und D 11 Pingereiht werden (vergleiche 
auch Nummer 64 und 7 
Hierher gehören auch die Vorstände der 
Uhrmacherschule und der Schnitzereischule und 
die Lehrer an Gewerbe= und Handelsschulen, 
wenn diese Beamten wissenschaftliche Vorbildung 
haben. Als Bibliothekare können auch wissen- 
schaftlich gebildete Theologen, Juristen, Mediziner 
und Techniker angestellt werden. (Vergleiche 
Nummer 91).
	        
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