Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XIX. 
  
Laufende Nummer 
102 
103 
104 
105 
106 
Abteilung 
E2c 
E2d 
E 2e 
1½ 
Gln 
E#2f 
E29 
F3 0 
  
  
Gehaltstarif 
Stellenbezeichnung 
Kassiere bei Zentralkassen. 
Vorsteher und Verwalter von 
staatlichen Anstalten und von Landes- 
stiftungsverwaltungen, Gehaltsklasse II. 
Seminaristisch und technisch ge- 
bildete Lehrer an Mittel= und 
Fachschulen, sowie an Lehrerbildungs- 
und sonstigen Anstalten auf den wich- 
tigeren Stellen. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse I. 
II. 
7 Fv. 7 » 
Vermessungsbeamte bei Zentral- 
verwaltungen, soweit nicht in G 1 b, 
Gehaltsklasse II. 
Bezirks-, Kataster= und Eisen- 
bahngeometer, Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
  
Erläuternde Bemerkungen 
zum Vollzug 
stehers mindestens 6 Beamte angestellt sind. 
Wo bei einem Ministerium die Registratur und 
Expeditur vereinigt sind, kann ein Beamter 
als Vorsteher nach K 2 b angestellt werden, 
wenn zusammen mindestens 6 Registratur= und 
Expediturbeamte vorhanden sind. Bei der 
Zählung der 6 Stellen wird in beiden Fällen 
nicht nur das etatmäßige, sondern auch das 
ständige nichtetatmäüßige Personal mitgerechnet. 
Vergleiche auch den letzten Absatz der er- 
läuternden Bemerkungen zu Nummer 46. 
Siehe Nummer 90. 
Hierunter fallen: Reallehrer, Gewerbe- 
lehrer, Handelslehrer, Zeichenlehrer, Musik-= 
lehrer, Turnlehrer an Mittel= und Fachschulen, 
sowie an Lehrbildungs= und sonstigen Staats- 
anstalten, auch an Bürgerschulen, und beim 
Landesgewerbeamt, Landwirtschaftslehrer und 
Obstbaulehrer. Vergleiche auch die Bemerkung 
zu Nummer 51. 
Siehe Nummer 93. 
Hierher gehören auch die im Bezirksdienst 
verwendeten bisher als Trigonometer bezeich- 
neten Beamten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.