Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XIX. 
375 
  
Laufende Nummer 
— 
□ 
—S 
170 
Abteilung 
und 
Ordn.= 
Zohl 
I1b 
J 30 
110t 
1205 
1 20 
1 200 
13b 
  
  
Gehaltstarif 
Maschinisten, Gehaltsklasse I. 
Dieselben Beamten, Gehaltsklasse II. 
Schiffskapitäne, Gehaltsklasse II. 
Oberaufsichts-, Oberwarte= und 
obere Wirtschaftsbeamte bei 
staatlichen Anstalten. 
Vorsteher von Steuereinnehmereien II. 
Lokomotivführer und Schiffs- 
maschinisten, Gehaltsklasse II. 
Schirrmeister, Gehaltsklasse II. 
Bureau-, Abfertigungs= und 
Vermessungsbeamte, Gehalts- 
klasse II. 
Schreibbeamte, Gehaltsklasse I. 
Gesetzes= und Verordnungsblalt 1909. 
  
Erläuternde Bemerkungen 
zum Vollzug 
Als Maschinisten sind die überwiegend im 
Maschinenraum beschäftigten Beamten anzu- 
stellen, die größere maschinelle Anlagen zu be- 
aussichtigen haben. 
Weiter sind hier einzureihen die Stell- 
werkschlosser, Elektromechaniker und Monteure 
bei der Eisenbahnverwaltung, die Baggermeister 
und Schiffsführer bei der Flußbauverwaltung, 
sowie die Schiffsführer und Schiffsmaschinisten 
bei der Zollverwaltung. 
Siehe Nummer 157. 
Hier sind einzureihen: die Oberausseher 
und Oberwärter bei Strafanstalten, bei Besse- 
rungs= und Erziehungsanstalten und bei größeren 
Kreis= und Amtsgefängnissen, die Oberwärter 
bei den Universitätsirrenkliniken und den Heil- 
und Pflegeanstalten, die Hausmeister bei diesen 
Anstalten, beim akademischen Krankenhaus in 
Heidelberg und bei der Badanstaltenverwaltung, 
ferner die ersten Köche 
Von weiblichen Beamten gehören hierher 
die Kassiererinnen, Weißzeugbeschließerinnen, 
Badaufseherinnen, Oberaufseherinnen, Ober- 
wärterinnen, Wirtschafterinnen, ersten Köchinnen. 
Siehe Nummer 167. 
Siehe Nummer 165 
Siehe Nummer 159. 
Siehe Nummer 168. 
52
	        
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