Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

386 XX. 
Anlage 
zu § 8 der Verordnung. 
Anleitung 
für die 
Einrichtung, den Betrieb und die überwachung öffentlicher Wasser- 
versorgungsanlagen, welche nicht ausschließlich technischen Zwecken dienen. 
A. Einrichtung. 
I. Wahl des Wassers. 
1. Behufs Gewinnung eines Maßstabs für die an eine Wasserversorgungsanlage zu stellenden 
Anforderungen ist der Gesamtbedarf an Wasser für die Gegenwart und eine nicht zu ferne 
Zukunft festzustellen. Sodann ist der Ort und die Beschaffenheit der verschiedenen in der be- 
treffenden Gegend in genügenden Mengen zugänglichen, für Trink= und Gebrauchszwecke geeigneten 
Wässer zu ermitteln. 
2. Für die Entscheidung, ob ein Wasser und welches Wasser zur Versorgung herangezogen 
werden soll, kommen in Betracht: 
a. die Wasserbeschaffenheit (Nr. 3 bis 8), 
b. die Wassermenge (Nr. 9 und 10). 
3. Das zur Verwendung kommende Wasser muß frei sein von Krankheitserregern und 
solchen Stoffen, welche die Gesundheit zu schädigen geeignet sind; auch soll die Sicherheit geboten 
sein, daß das Wasser solche nicht in sich aufnehme (vergleiche auch Nr. 11 bis 13). Das Wasser 
soll möglichst farblos, klar, gleichmäßig kühl, frei von fremdartigem Geruch und Geschmack, 
kurz von solcher Beschaffenheit sein, daß es gern genossen wird. 
4. Diejenigen Krankheiten, welche durch Oberflächen= wie auch durch Grund= und Quell- 
wasser verbreitet werden können, sind in erster Linie Typhus und Cholera; unter Umständen 
kommen auch die Ruhr, die Weylsche Krankheit, tierische Schmarotzer und Milzbrand (bei 
Tieren) in Betracht. Auch wird von manchen angenommen, daß Epidemien von Brechdurchfällen 
durch verunreinigtes Trinkwasser entstehen. 
Führt ein zufließendes Quell= oder Grundwasser bei sachgemäßer Probeentnahme dauernd 
oder zu Zeiten mehr als vereinzelte Bakterien, so ist das ein Zeichen, daß die Bodenfiltration 
an der einen oder der anderen Stelle oder in weiteren Gebieten nicht ausreicht. Eine Gefahr 
liegt alsdann vor, wenn das schlecht filtrierende Gebiet der Verunreinigung durch menschliche 
Schmutzstoffe ausgesetzt ist; sie kann unter Umständen auch bei Verunreinigung durch tierische
	        
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