Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

386  XX.

Anlage
zu  §  8  der  Verordnung.

Anleitung
für  die
Einrichtung,  den  Betrieb  und  die  überwachung  öffentlicher  Wasserversorgungsanlagen,
  welche  nicht  ausschließlich  technischen  Zwecken  dienen.

A.  Einrichtung.
I.  Wahl  des  Wassers.

1.  Behufs  Gewinnung  eines  Maßstabs  für  die  an  eine  Wasserversorgungsanlage  zu  stellenden
Anforderungen  ist  der  Gesamtbedarf  an  Wasser  für  die  Gegenwart  und  eine  nicht  zu  ferne
Zukunft  festzustellen.  Sodann  ist  der  Ort  und  die  Beschaffenheit  der  verschiedenen  in  der  betreffenden
  Gegend  in  genügenden  Mengen  zugänglichen,  für  Trink=  und  Gebrauchszwecke  geeigneten
Wässer  zu  ermitteln.

2.  Für  die  Entscheidung,  ob  ein  Wasser  und  welches  Wasser  zur  Versorgung  herangezogen
werden  soll,  kommen  in  Betracht:

a.  die  Wasserbeschaffenheit  (Nr.  3  bis  8),

b.  die  Wassermenge  (Nr.  9  und  10).

3.  Das  zur  Verwendung  kommende  Wasser  muß  frei  sein  von  Krankheitserregern  und
solchen  Stoffen,  welche  die  Gesundheit  zu  schädigen  geeignet  sind;  auch  soll  die  Sicherheit  geboten
sein,  daß  das  Wasser  solche  nicht  in  sich  aufnehme  (vergleiche  auch  Nr.  11  bis  13).  Das  Wasser
soll  möglichst  farblos,  klar,  gleichmäßig  kühl,  frei  von  fremdartigem  Geruch  und  Geschmack,
kurz  von  solcher  Beschaffenheit  sein,  daß  es  gern  genossen  wird.

4.  Diejenigen  Krankheiten,  welche  durch  Oberflächen=  wie  auch  durch  Grund=  und  Quellwasser
  verbreitet  werden  können,  sind  in  erster  Linie  Typhus  und  Cholera;  unter  Umständen
kommen  auch  die  Ruhr,  die  Weylsche  Krankheit,  tierische  Schmarotzer  und  Milzbrand  (bei
Tieren)  in  Betracht.  Auch  wird  von  manchen  angenommen,  daß  Epidemien  von  Brechdurchfällen
durch  verunreinigtes  Trinkwasser  entstehen.

Führt  ein  zufließendes  Quell=  oder  Grundwasser  bei  sachgemäßer  Probeentnahme  dauernd
oder  zu  Zeiten  mehr  als  vereinzelte  Bakterien,  so  ist  das  ein  Zeichen,  daß  die  Bodenfiltration
an  der  einen  oder  der  anderen  Stelle  oder  in  weiteren  Gebieten  nicht  ausreicht.  Eine  Gefahr
liegt  alsdann  vor,  wenn  das  schlecht  filtrierende  Gebiet  der  Verunreinigung  durch  menschliche
Schmutzstoffe  ausgesetzt  ist;  sie  kann  unter  Umständen  auch  bei  Verunreinigung  durch  tierische