XXII. 401
Anlage A.
Ausfertigung. Strafbefeh J
Auf den Antrag der Großherzoglichen Staatsanwaltschaft wird gegen
Geschäfts-Nr.
wegen der
Beschuldigung
— übertretung — Vergehen — gegen 8
wofür als Beweismittel bezeichnet sind:
eine strafe von
— und im Falle sie nicht beigetrieben werden kann, eine strafe
von
festgesetzt. Zugleich werden de Genannten die Kosten mit 66 J auferlegt.
Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn d Beschuldigte nicht binnen
einer Woche nach der Zustellung bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich
oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Einspruch erhebt.
den ten 19
tenberech . . ..
1. Peshenle uen *ris: Großherzogliches Amtsgericht.
Strasbefehl 4 3# .
(§H3«g.(YT1-1ichts— (gez.):
kostengesebes).
2. Schreibgebühr ½*½ · · « "
Die Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird beurkundet.
ten
zusammen 4 3 den * 1
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Geschäfts-Nr. Anweisung.
Herr — Frau — Fränlein in
hat nach Geschäftsnummer des Großherzoglichen Amtsgerichts
an Geldstrafe Mark,
an Kosten Mark Pfennig
binnen au die Steuereinnehmerei in
zu bezahlen.
den * 19
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Bemerkungen auf der Rückseile.