472 XXXII.
Bekanntmachung.
Den Preis des Gesetzes= und Verordnungsblaties für 1910 betressend.
Für das Jahr 1910 wird der Preis des Gesetzes-- und Verordnungsblattes auf
Fünf Mark Siebenzig Pfennig,
ausschließlich der gesetzlichen Postgebühren, festgesetzt.
Karlsruhe, den 20. Oktober 1909.
Die Redaktion des Gesetzes- und Verordnungsblattes.
Gedemer.
Druck und Verlag von Malsch 4 Vogei in Karlsruhe.