Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

472 XXXII. 
Bekanntmachung. 
Den Preis des Gesetzes= und Verordnungsblaties für 1910 betressend. 
Für das Jahr 1910 wird der Preis des Gesetzes-- und Verordnungsblattes auf 
Fünf Mark Siebenzig Pfennig, 
ausschließlich der gesetzlichen Postgebühren, festgesetzt. 
Karlsruhe, den 20. Oktober 1909. 
Die Redaktion des Gesetzes- und Verordnungsblattes. 
Gedemer. 
Druck und Verlag von Malsch 4 Vogei in Karlsruhe.