Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

520 XXXVIII. 
  
— 
Name und Bedeutung Art und Weise Beantwortung 
. 
1 des Signals der Signalisierung des Signals 
Signa 
  
de Erkennungssignal 0 % 
der Dampsschiffe, die schleppv. nn 1 
pen, auf Kursfahrten mit Zwei kurze Pfiffe mit darauft 
Pfiff 
geraden Kursnummern") folgendem langen Pfif 
12, Ziffer 1.). dreimal in der Minute. 
14 Desgleichen rob — # Z . 
. - . . . t v edem S t 
mit ungeraden Kurs- Dereei kurze Pfiffe mit darauf Ai gren Scisl un 
nummern“) folgendem langem Pfifff, zu beantworten. 
E 12, Ziffer 10). dreimal in der Minute. « 
.! 
—Uu 
Ha Erkennungssignal Ein langer Ton und zwei 
der Motorschiffe ohne bei= kurze Töne mit der Dampf- 
gesetztes Segel pfeife, Luftpfeife, Sirene oder 
(§ 12, Ziffer 1c). « mit dem Nebelhorn, 
zweimal in der Minnte. # 
5b Erkennungssignal 
der Motorschiffe mit beige- 
setztem Segel, der Segelschiffe, 
Güterschleppschiffe und Tra- 
jektkähnein selbständiger Fahrt 
in Hörweite der Nebelsignale 
von Dampfschiffen, auch der 
Segeljachten und der Fischer- v 
boote in gleichem Fall 
0000000000 Ist von den Dampfschiffen 
Kurze Töne mit der Dampf= und den Motorschiffen ohne 
pfeife, Luftpfeife, Sirene oder beigesetztes Segel mit ihrem 
mit dem Nebelhorn Erkennungssignal zu 
in rascher Aufeinanderfolge. beantworten. 
  
  
(§ 12, Ziffer 14). 
5*) # haben * rade Kcunern die Fahrten: 
kt 
  
  
M al Konstan: 
  
reger 
K“ L a—M#omunshor#. haete Stegen 
Lnbwigshafen— Meersburg —Konstar 
Alle übrigen Fahrten vom schoeizeripoben und österreichischen nach dem gegenüberliegenden deutschen Ufer. 
**) Es haben ungerade Nummiern die Fahrten: 
1. Konstanz— zregenz direkt. 
2. Konstanz—Meersburg—Friedrichshafen — ain Bregenz. 
3. Brege ui— orschach.—Romanshorn--Kor 
4. Konstanz— Meersburg—Ludwigshafen. 
5. Alle #böcgen Fahrten vom deutschen nach dem gegenüberliegenden schweizerischen und österreichischen Ufer. 
  
S— 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.