Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

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XXXVIII. 
  
  
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2 n Name und Bedeutung Art und Weise Beantwortung 
G# des Signals der Signalisierung des Signals 
7 7 3 
Nolsignal — — — Ist von den Schiffen mit 
ist zu geben, um Hilfe zu Mindestens 7 lange, rasch 
erlangen, wenn das eigene aufeinanderfolgende Pfiffe 
Schif in Not oder Gefahr oder Töne in mehrfacher 
ist (§ 1.). Reihenfolge. 
Das Notsignal ist von den 
Damnpfschiffen mit der Drei- 
3 kklangpfeife zu geben. 
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flagge am Masttop, am Bug- 
flaggenstock oder an einer 
# Stange zu hissen. Bei Nacht 
sind auf den Dampfschiffen 
Bilickfeuer von 10 Minnten 
Brenndauer und abwechselnd 
vroter und grüner Farbe von 
einem möglichst hohen Punkte 
. des Schiffes abzubrennen. 6 
Das mit der Kanone abzu- 
gebende Notsignal besteht aus 
mindestens dreimal drei 
  
" Kanonenschüssen. 
Neben diesen akustischen Sig- 
nalen ist bei Tage die Not- 
dem Alarmsignal und von den 
Häfen mit Kanonenschüssen, 
bei Nacht von den Häfen 
außerdem mitdem Abbrennen 
von Blickfeuern zu beant- 
worten. 
 
	        
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