Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XXXIX. 551 
, den 19 
  
  
Grohh. 
* In Strassachen 
gegen 
— aus*) 
wegen 
An Großherzogliche Direktion des in 
Durch Urteil des gerichts 
vom ist d Obige wegen der genannten Tat zu einer 
strafe von Jahre Monate Woche Tage 
an welcher Untersuchungshaft abgeh , verurteilt worden. Verlust 
der bürgerlichen Ehrenrechte auf Jahre. Polizeiaufsicht zulässig? 
Der Strafanfang wird berechnet vom 
Es wird um Anzeige von dem erfolgten Eintritt in die Strafanstalt ersucht. 
Gerichtsärztliches Zeugnis. 
  
Auf Grund der ärztlichen Untersuchung de obengenannten Verurteilten werden folgende 
Fragen dahin beantwortet: 
1. Ist d. selbe zur Erstehung der Freiheitsstrafe geeignet? 
2. Hat d selbe ein Gebrechen? 
3. Ist d selbe frei: 
von Krätze? 
von Syphilis und anderen ansteckenden Krankheiten? 
von Epilepsie? 
von Seelenstörung? 
Sind erbliche Krankheiten oder Anlagen zur Seelenstörung in de en Familie bekannt? 
Personalbeschreibung: 
a. Statur: 
b. Haare: 
. Augen: 
d. besondere Kennzeichen: 
*°· 
—1 
den 10 
Der Grohherzogliche Bezirksarzt: 
*) Geburtsort.
	        
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