Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

1. An den br.i 
zeichneten Em- 
pfänger zurr 
2. An Ge- 
rlubie 
u. s. w. 
a. UAn ein 
Familien= 
glied. 
3Zb. An eine 
Dienstperson. 
1. Verweigerte 
Annahmc. 
5. An den 
Hauswirt. 
6. Nieder- 
Betreff: 
X. 117 
Anlage 1 zur Zustellungsverordnung. 
Vereinfachte Zustellung an Gewerbetreibende. 
Zustellungsurkunde 
über die Zustellung eines mit dem Dienstsiegel verschlossenen, mit folgender 
Aufschrift versehenen Briefes: 
Geschäfts-Nr. 
Absender: An 
Hierbei cin Formular zur « 
Zustellungsurkunde. in 
Vereinfachte Zustellung. 
4 vorstehend bezeichneten Brief habe ich 
te hier 
in dem Geschäftslokale 
l dem bezeichneten Empfänaer — Firmeninhaber (Vor= und Zuname): 
— se 
d 
* 
“ 
elbst — in der Wohnung 
übergeben. 
da ich den bezeichneten Empfänger — Firmeninhaber (Vor= und Zuname): 
— selbst in dem besonderen Geschäftslokale nicht angetroffen 
Gewerbegehilf , nämlich de 
übergeben. 
da ich den bezeichneten Empfänger — Firmeninhaber (Vor= und Zuname): 
— selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, dort 
a. dem zu seiner Familie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich de 
„Ehefran!- Sohne — Tochter— übergeben. 
. de in der Familie dienenden erwachsenen 
habe, dort de 
übergeben. 
da der Empfänger die Annahme verweigerte — und er hier weder eine Wohnung 
noch ein Geschäftslokal hat —, am Orte der Zustellung zurückgelassen. 
da ich den bezeichneten Enwsuge —Firmeninhaber (Vor= und Zunamc#: 
selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, auch die 
Zustellung an einen Hausgenossen oder an eine dienende Person nicht möglich war, de 
in demselben Hause wohnenden Hauswirt — Vermieter —, nämlich 
d „welche zur Annahme bereit war, übergeben 
da ich den bezeichneten Empfänger — Firmeninhaber (Vor= und Zuname): 
legung. — selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, 
und die Zustellung weder an einen Hausgenossen, noch an eine dienende Person, noch 
an den Hauswirt oder Vermieter möglich war, 
auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts in niedergelegt. 
bei der Postanstalt in niedergelegt. 
bei dem Bürgermeister in niedergelegt. 
bei dem Bezirksamt in niedergelegt. 
Die Niederlegung ist bekannt gemacht durch einc an der Tür der Wohnung des bezeichneten 
Empfängers befestigte schriftliche Anzeige — sowie durch mündliche Mitteilung an Puen Nachbarn. 
n eine en 
Die Vekanntmachung an einen zwenen Nachbar war nicht tunlich. 
Den Tag — und die Stunde — der tellung habe ich auf dem Umschlage 
des zugestellten Briefes vermerkt. 
, den 19.— 
Zustellungsgebühr: 5. Der Zustellungsbeamte: 
Formular 10 
zu § „3 der Zustellungsverordnung. In
	        
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