190 XVII.
831.
Inkrafttreten der Verordnung.
I. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Wirksamkeit.
II. Von diesem Zeitpunkt an tritt die Verordnung vom 24. Oktober 1891, die Anlage
und den Betrieb der Dampfkessel betreffend (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 181),
außer Kraft.
Karlsruhe, den 26. April 1910.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
von Bodman.
von Gemmingen.