368 XXVIII.
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erhält nach Absatz 1 folgende Zusätze:
Hat ein Lehrer nach dem genehmigten Unterrichts- und Stundenplan der Volksschule
weniger als 28 Unterrichtsstunden zu erteilen, so kann er angehalten werden, bis zu diesem
Stundensatz den Fortbildungsunterricht ohne besondere Vergütung zu erteilen.
Für Lehrer, die mit der Schulleitung betraut sind oder fremdsprachlichen Unterricht zu
erteilen haben, kann die Zahl der Pflichtstunden durch die Oberschulbehörde nach den hierüber
von dem Unterrichtsministerium aufzustellenden allgemeinen Grundsätzen entsprechend ermäßigt
werden.
Der bisherige § 37 Absatz 2 wird als
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aufrecht erhalten.
* 39.
In § 39 Absatz 1 lit. u Absatz 1 werden die Worte: „eintausend fünfhundert“ durch „ein-
tausend sechshundert“ und „Zweitausend achthundert“ durch „dreitausend zweihundert“ ersetzl.
§ 39 Absatz 1 lit. a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Erhöhung des Gehalts vom Anfangs= zum Höchstgehalt tritt ein durch acht Zulagen
von je einhundert fünfzig Mark und zwei Zulagen zu je zweihundert Mark nach je zwei Jahren.
In § 39 Absatz 2 ist zu setzen statt „zweitausend zweihundert Mark“: „zweitausend vier-
hundert Mark".
In § 39 ist als Absatz 3 beizufügen:
Die vorstehenden Gehaltssätze sollen, wenn die durch das Gesetz vom 12. August 1908,
die Gehaltsordnung betreffend, eingeführten Sätze des Gehaltstarifs für die mittleren Beamten
erhöht werden, gleichfalls eine entsprechende Aufbesserung erfahren.
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erhält folgende Fassung:
Schulgehilfen erhalten eine Vergütung von jährlich 1000 .&, und wenn sie die Dienst
prüfung bestanden haben, vom Anfang des auf die Ablegung der Prüfung folgenden Monats
an eine solche von 1 100 6.
Schulgehilfen, die innerhalb 3 Jahren seit der Ablegung der zur Versehung der Lehrstelle
au einer Volksschule befähigenden Prüfung eine die Dienstprüfung vertretende Prüfung be
standen haben, erhalten die erhöhte Vergütung nach Umfluß dieses Zeitraums.
Nach Ablauf von drei weiteren im öffentlichen Schuldienst zugebrachten Jahren erhöht
sich die Vergütung auf jährlich 1200 5.
In § 45 lit. c#
ist statt „§. 26, vierter Absatz (letzter Satz)“ zu setzen: „§ 27 Absatz 2“.