Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

— IV — 
  
  
  
  
Datum. Betreff. Nr. Seite. 
1910. 
19 Juli Die Ergänzung des Ortsstraßengesetzes · XXX. 431 
*— Die Abänderung des Verwaltungsgebührengesetzen XXX. 432 
26. „ Die Vereinigung der Gemeinde Schwarzhalden mit der 
Gemeinde Schönenbach XXX. 483 
26. Die Abänderung des Jogdgesetes ..... XXXI. 435 
8. August Die Benützung der natürlichen nicht öffentlichen Wosser. 
länfee . .. XXXI. 436 
8. Die Anderung der beiden Kirchensteuergesetze JAXIXlI. 436 
26. September Die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von 
Entschädigungen bei Seuchenverlusten und des Gesetzes 
über die Versicherung der Rindviehbeständ XXXVI. 627 
26. Die Abänderung der Gemeinde- und der Städteorduung XXXVII. 537 
26. Die Anderung der Gemeinde-Eink besteuerung XNXVII. 554 
B. Landesherrliche Verordunngen. 
22. Jannar Den Nachweis der Rechtspersönlichkeit und der Befugnis 
zur Vertretung juristischer Personen V. 62 
26. „ Den Vollzug des Biersteuergesetzes. IV. 57 
(Berichtigung hierzu Seite 99.) 
9. Februar Die Leistung von Abgaben für gemeinnützige Zwecke durch 
die Gebäudeversicherungsanstalt und die Feuerversiche- 
rungsunternehmugen VI. 68 
9.. Die Landesfeuerwehrunterstützungskasse VI. 69 
7. März Anderung der Gerichtsvollzieherordnung ...... X. 105 
30. April Die Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst im 
Ingenieurbaufach ........ XXIV. 296 
2. Mai Die Vorbereitung zum hoheren ösfentlichen Dienst im 
Hochbaufsay)nn XVIII. 213 
2. „ Die Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst für 
Maschineningenieurer XIX. 215 
8. August Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden in Bezug auf 
das Schulgesesss .. XXXlI. 453 
8. Die Anwendung der Beamtengesetzgebung auf die Lehrer 
an Volksschulen ·........... XXXII. 457
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.