Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

Anlage 1. 
Muster §. 
* 138 Absatz 1 der Gewerbeordnung. 
§ 119 der Vollzugsverordnung. 
Anzeige über die Annahme von Kindern unter 14 Jähren, von jungen Truten 
zwischen 14 und 16 Jähren und von Arbeiterinnen über 16 Jahrrn. 
Ort: Firma des Unternehmers: 
Straße: Name des Inhabers (Direktors): 
I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
  
Der täglichen 
Bezeichnung der Arbeitszeit Der Vormit-Der Nachmit- 
Wochentage, an welchen Lor= Nach tagspause tagspause Art der 
die Beschäftigung mitlags. mittags Beschäftigung. 
stattfinden soll. « « 
In Beschäftigung 
sollen genommen 
Bemerkungen. 
werden. 
Anfg Ende. Aufg. Ende Anfang. Ende. Anfang.] Ende. 
Kinder unter 14 Jahren 
(ohne Zahlenangabe) 
  
Junge Leute zwischen 
14 und 16 Jahren 
(ohne Zahlenangabe) 
  
Arbeiterinnen über . 
16 Jahren . 
(ohne Zahlenangabe). 
  
  
  
  
  
  
  
. drxWden. ten 19 
  
  
Unterschrift.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.