Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

48 XXXI. 
Aulage 2. 
Vortobuch 
de (Bezeichnung der Staatsbehörde XX) in 
zur Feststellung einer Bauschsumme. 
Dauer der Ermittelung: 
vom 1. September 1910 bis einschließlich 30. November 1910. 
  
— — — 
1 2 3 4 5 6 
Ta Stückzahl Bezeichnung Porto 
g der Einschreibsendungen, Postanweisungen, Gewicht und 
er « Briefe mit Wertangabe sowie der Pakete der Pakete Gebü 
.. : ebühren- 
Einliefer- der der mit und ohne Wertangabe nach Gegenstaud, k 
ung. gewöhnlichen « sonstigen Bestimmungsort und Betrag der Postan- betrag 
« Breffen. D, weisung oder des angegebenen Wertes. 
dungen?') dungen) kg g 7 
  
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*) Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Schreiben mit Zustellungsurkunde, gewöhnliche 
Nachnahmebriese. 
½% Einschreib-Briefsendungen, Postaufträge, eingeschriebene Nachnahmebriese, Postanweisungen, Vriefe mit Wertaugabe, 
Pakete mit und ohne Wertangabe, Einschreibpakete.
	        
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