Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

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Ver- 
  
  
der in dem Betrieb zu 
II. Junge Mädchen von 14 bis 16 Jahren. 
" Beginn: Ende: 
1 1. der Arbeitszeit: 
I. Junge Burschen von 14 bis 16 Jahren. a. an den Wochentagen außer 
Samstaags Uhr Uhr 
Beginn: Ende: b. an den Vorabenden der 
der Arbeitszeit Uhr Uhr Sonn= und Festtage Uhr Uhr 
der Vormittagspause Uhr Uhr der Vormiltagspause Uhr Uhr 
der Mittagspansse Uhr UhrB. der Mitlagspanse .. Uhr Uhr 
der Nachmittagspause Uhr Uhr 4 der Nachmittagepause: 
a. an den Wochentagen außer 
Samstag .. Uhr Uhr 
b. an den Vorabenden der 
« Sonn- und Festtage Uhr Uhr 
E Geburts. Geburts. 
3 Vor- und Zuname. — Wohnort. 4 Vor- und Zuname. Wohnort. 
Tag. Jahr Tag Jahr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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