April 1904. 89
tags an den Landesausschuß. Die Ausführung dieser Beschlüsse würde
also einen tiefen Eingriff in die staatsrechtliche Stellung von Elsaß-Lothringen
in sich schließen. Die mit der staatsrechtlichen Stellung von
Elsaß-Lothringen zusammenhängenden Fragen sind an und für sich
schwieriger und verwickelter Natur. Ihre Lösung kann meines Erachtens
nur allmählich erfolgen, nur Hand in Hand mit der Festigung des
Reichsgedankens.
Nun hat der Herr Abgeordnete Ricklin zu meiner Befriedigung
hervorgehoben, daß der Reichsgedanke in Elsaß-Lothringen Fortschritte
gemacht hat. Er wird aber selber nicht erwarten, daß ich ohne weiteres
zu seinen Vorschlägen Stellung nehmen soll. Seinen Forderungen stehen
gewichtige Bedenken politischer und verfassungsrechtlicher Natur im
Wege, sie bedürfen einer eingehenden Prüfung. Es kommt dazu, daß
die Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen, die eine Anderung
der verfassungsmäßigen Stellung von Elsaß-Lothringen enthalten
würden, auch im elsaß-lothringischen Landesansschuß meines Wissens
noch geteilt sind, und daß es nicht gewiß ist, ob die Forderungen des
Landesausschusses den einmütigen Wünschen der Bevölkerung von Elsaß-Lothringen
entsprechen.
Was den dritten Punkt angeht, so möchte ich darauf aufmerksam
machen, daß mit Ausnahme des Interpellationsrechts dem Landesausschuß
von Elsaß-Lothringen schon jetzt alle Befugnisse zustehen, die ein
Landtag hat. Über diese Frage, die eine inner-elsaß-lothringische Frage
ist, werden wir uns vielleicht am leichtesten verständigen können. In
der Verfassung von Elsaß-Lothringen hat sich seit der Wiedervereinigung
mit dem Reiche eine große Anzahl von Anderungen vollzogen,
die unseren Landslenten in Elsaß-Lothringen doch den Beweis liefern
sollten, daß die Reichsregierung bereit ist, ihren Wünschen entgegen zu
kommen, soweit sie berechtigt und durchführbar sind.
Ich erinnere nur an die Aufhebung des Diktaturparagraphen. Bei
jener Aufhebung des Diktaturparagraphen habe ich vor zwei Jahren
hier erklärt, daß für mich hinsichtlich der Stellung von Elsaß-Lothringen
zum Reich und der weiteren Entwicklung von Elsaß-Lothringen zwei
Gesichtspunkte maßgebend wären: einmal die Fürsorge für die Sicherheit
des Reichs, die Rücksicht auf die europäische Gesamtlage und auf
den europäischen Frieden, und dann die Haltung der elsaß-lothringischen
Bevölkerung gegenüber dem Deutschen Reiche, das Tempo ihrer Verschmelzung
mit dem deutschen Volke. An dieser Auffassung halte ich
auch heute fest, und von diesen beiden Gesichtspunkten aus werde ich