Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1878. (55)

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II.  Großherzogthum  Hessen.
Die  Ntalschule  zweiter  Ordnung  zu  Offenbach,  verbunden  mit  der  Realschule  erster  Ordnung  daselbst
(bisher  ebendaselbst  unter  B.  b.  IV.  9).

#  III.  Großherzogthum  Oldenburg.  IV.  Herzogthum  Braumschweig.
Die  Realschule  zu  Varel.  Die  südtiche  Nealschule  zweiter  Ordnung  zu
Braunschweig

c.  Pöhere  Bürgerschuten,  welche  den  Realschulen  erster  Grdnung  in  den  entsprechenden
  Klassen  gleichgestellt  sind.
Königreich  Preußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Marburg  (bisher  ebendaselbst  unter  C.  a.  aa.  I.  43).

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  gefordert  wird.

a.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c.  gehören.
Königreich  Preußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Oberhausen.
b.  Frivatanftalten.
Königreich  Preußen.

Das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Siebert  Orüher  Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.  (Verzeichniß  vom
19.  Januar  1876  unter  C.  b.  I.  3).

1  Diese  Anstalt  hat  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

Bekanutmachung.

Der  Privat-Lehr=  und  Erziehungsanstalt  des  Dr.  Julius  Körner  in  Leipzig  ist
provisorisch  gestattet  worden,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen.

Berlin,  den  14.  März  1878.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:

Eck.