Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

— 
W 
r— 
S 
S 
II. 41 
Aulage 7. 
Muster 1. 
I#138 a Absatz 1 bis 4, 139 Absatz 1 und 
139a der Gewerbeordnung. 
§5 154 der Vollzugsverordnung. 
Verzeichnis 
der 
Bewilligungen von Überarbeit durch Arbeiterinnen über 16 Jahren 
an den 
Wochentagen außer Samstag. 
. Das Verzeichnis ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines jeden Kalenderjahres nach Betrieben 
tunlichst so zu führen, daß jeder Betrieb nur einmal aufgeführt wird und soviel Raum erhält, daß 
alle während des Jahres auf Grund des § 138 à und des § 139 Absatz 1 der Gewerbeordnung 
erfolgenden Bewilligungen von Uberarbeit unter einander eingetragen werden können. 
. In Spalte I sind die laufende Nummer der Betriebe mit römischen Ziffern und unter jedem Betrieb 
die laufende Nummer der für denselben erfolgten Bewilligungen mit arabischen Ziffern einzutragen. 
In Spalte 3 ist unter b die Betriebsabteilung dann zu bezeichnen, wenn die Uberarbeit nur für 
Arbeiterinnen einer Betriebsabteilung genehmigt ist. 
In Spalte 7 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für welche täglich Überarbeit bewilligt ist. 
In Spalte 9 ist der kurz, aber erschöpfend anzugebende Grund der außerordentlichen Arbeitshäufung 
nach Art seiner Beschaffenheit mit a, b oder c einzutragen. Die Spalte 9 ist nicht auszufüllen, wenn 
die Uberarbeit auf Grund des § 139 Absatz 1 der Gewerbeordnung bewilligt ist. 
In Spalte 1I sind insbesondere zu vermerken etwaige besondere bei der Bewilligung der Überarbeit 
gestellte Bedingungen, etwaige festgestellte Uberschreitungen der gesetzlichen oder der bewilligten 
Beschäftigung, etwaige auf Grund des § 146 Absatz 1 Ziffer 2 der Gewerbeordnung wegen gesetz- 
widriger Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahren erfolgte Bestrafungen und kurze Begründungen 
der nach § 139 Absatz 1 der Gewerbeordnung erfolgten Bewilligungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.