Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

720 
XLIV. 
Muster II. 
Gemeinde 
Darstellung 
der dem Umlageausschlag zugrunde zu legenden Steuerwerte und Einkommensteuersätze 
für das Jahr 1911. 
  
  
  
  
  
3 Gesamtjumme der 
#umlagepflichtigen 
S Stenerwerte und 
— .. ·. . » Einkommen 
Bezeichnung der umlagepflichtigen Steuerwerte und Einkommenstenersätze. säpe 
S rea 
— bäistigen, die Ein- 
(emmensteuersätz im 
160 lacken Beirag 
4 
ADie gesamten Liegenschaftssteuerwerte betragen nach dem Grundstücks= und 
Gebäudekataster (ohne die Ermäßigung nach § 31 des Vermögenssteuer- 
gesetzes)..w ... 4780 500 4 
zu: nach &97 der Gemeindeordnung umlagepflichtige Steuerwerte » — » 
4780500J6 
ab: nach § 100 der Gemeindeordnung umlagefreie Steuerwerte 
laut umseitiger Entzifferung.... ... . .. 679000 „ 6 
4 101 500 % 
Ermäßigung auf Grund des § 107 Absatz 2 der Gemeinde- 
ordnung..0»-................. — « 
Rest.....·.·.......·................ 4101 500 
Von den Liegenschaftssteuerwerten gehören: 
dem Domänenäreer 30 000 % 
auswärtigen Standes= und Grundheren 113200 „ 
anderen Ausmärken 110900, 
254 100 #K.. 
. LDie gesamten umlagepflichtigen Steuerwerte des Betriebsvermögens betragen 
laut nachstehender Entziffenrng 1452 000 
C. Die gesamten umlagepflichtigen Steuerwerte des Kapitalvermögens betragen nach 
umstehender Entzifferung 453 000 AKt, z S353oeee ... 226 500 
. Die umlagepflichtigen Einkommensteuersätze betragen laut nachstehender Ent- " 
ziffengggngn . . .. 8000 b 
im 160 fachen *) Betrag... ... .... 1280 000 
Von den Einkommensteuersätzen — im einfachen Betrag — entfallen nach Anlage 1 
a. auf das Einkommen aus öffentlichem Dienstverhältnis (§ 108 der Ge- 
meindeordnugg 720 +K „ 
I b. auf das Einkommen aus sonstigen Bezugsquellen 72820 "1 
# Gesamte umlagepflichtige Steuerwerte und Einkommensteuersätze 7 0660 000 
  
*) Im Falle des § 107 Absatz 2 der Gemeindeorduung ist das dem Gemeindebeschluß entsprechende Vielfache einzusetzen. 
**) Diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Umlage von 1•.4 einfachem Einkommensteuersatz voraussichtlich 
80 .3 üÜbersteigt.
	        
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