Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XLVII. 785 
. 
Muster 4 
(zu § 20 K.L.K.St V.). 
Allgemeine Katholische Kirchenstenerkasse. 
Darstellung 
der 
im Steuerkommissärbezirk 
  
für das Jahr 19 zur allgemeinen Kirchensteuer beizuziehenden Steueranschläge und Steuersätze 
mit 
Augabe der auf die einzelnen Steuerdistrikte entfallenden Kirchensteuerbetreffnisse. 
Es sind zu erheben: 
Vermögenssteuer auf je 100 .∆4 Steueranschlag 
Einkommensteuer auf je 1 & Steuersatz * 
Bemerkung. 
In Spalte 2 werden die Namen der sämtlichen Steuerdistrikte der politischen Gemeinden und 
abgesonderten Gemarkungen mit eigener polizeilicher Verwaltung — je für sich alphabetisch geordnet — 
angegeben. Dabei sind Nebengemarkungen, abgesonderte Gemarkungen ohne eigene polizeiliche Verwaltung 
sowie etwaige besondere Teile eines Steuerdistrikts, für die getrennte Erhebungsregister aufzustellen waren, 
jeweils unmittelbar nach dem Namen der Hauptgemarkung beziehungsweise des ganzen Steuerdistrikts 
aufzuführen und etwas einzurücken. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1910. 107
	        
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