Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XLVII. 755 
Muster 10 
EEIIIIIIt 
Allgemeine Katholische Kirchensteuerkasse. 
Steuerdistrikt: Register O 3 
Erhebungsstelle: 
Jorderungszettel über allgemeine Kirchensteuer 
nach Maßgabe des Landeskirchensteuergesetzes 
Gesetes= und Verordnungsblatt 1906 Seite 768, 1908 Seite 492 
und 1910 Seite 136) 
  
  
für 19 
Herr 
schuldet: 
Steuer- Siuer- 
Steuergattung. e 1007/ Schubdigkei- 
nmn14 
F 94 
1. Vermögenssteuer 
2. Einkommensteuer 
3. Steuerzugang. 
4. Steuernachtrag 
Summe 
  
  
  
  
  
Die Schuldigkeit ist in ihrem ganzen Betrag innerhalb 3 Wochen, 
vom, #t der Zuskellung diejes Forderungszettels an gerechnet, kosteu- 
frei an den Erheber zu zahlen 
* 2. Die angegebenen Steueranschläge, Stenersätze und Stenerbeträge 
stimmen mit dem Erhebungsregister überein, was mit dem-Ansügen 
beurkundet wird, daß dem Pflichtigen die Einsicht des ihn bekresfenden 
Inhalts des Registers gestattet ist. 
3. Bei gemischten Ehen werden die Schuldigkeiten nur aus der 
Hälfte der für die Staatestener maßgebenden Steneranschläge und 
Sieuersaße der beiden Ehegalten berechnet. 
den 19 
Der Kirchensteuererheber: 
(Unkerichrift.“"
	        
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