Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XLVII. 757 
Muster 11 
(zu § 36 K.L.K.St.V.). 
Steuerdistrikt: Allg. Reg. O. 
Erhebungsstelle: Ortl. Reg O. g. 
Forderungszettel über katholische Kirchenstcuern 
für 19 
Herr 
schuldet 
nach umstehenden Entzifferungen: 
I. allgemeine Kirchensteuer 7 J. 
II. örtliche Kirchensteuer » 
zusammen 2 * 
I. Die Schuldigkeilen unter 1 Ziffer 1 und 2 und II Ziffer#7# 
bis 4 innen sind zur einen Hälfte innerhalb 3 Wochen, vom 
Tag der Zustellung dieses Forderungszettels an gerechnet, zu 
entrichten, zur andern Hälfte auf 1. September. 
2. Die Schuldigkeiten unter ] Ziffer 3 und 4 und 1 Ziffer 5 
und 6 innen sind in ihrem ganzen Betrag innerhalb 3 Wochen 
nach rrolgter Anforderung zu bezahlen 
Die Zahlung der Schubigbiiten an den Erheber hat 
Vontchirk zu geschehen. 
4. Die angegebenen Steueranschläge, Steuersätze und Steuer- 
werte sowie Stenerbeträge stimmen mit den Registern überein, 
was mit dem Anfügen beurkundet wird, daß dem Pflichtigen 
die Einsicht des ihn betreffenden Inhalts der Register gestattet ist. 
5. Bei gemischten Ehen werden die Schuldigkeiten nur aus 
der Hälfte der für die Staats- beziehungsweise #( Gemeindesteuer 
maßgebenden Steueranschläge, Steuersätze und Steuerwerte der 
beiden Ehegatten berechnet. 
, den 19 
Der Kirchensteuererheber: 
(Unierschrift.)
	        
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