Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XLIX. 795 
Beilage 13 
(zu & 471 EL K. St. V.). 
(Seile 1. 
Forderungszettel über cvangelische Kirchensteuern. 
Herr 
in 
schuldet für das Jahr 19. 
nach umstehenden Entzifferungen: 
I. Laut Erhebungsregister O-. im Steuerdistrikt 
Landes-Kirchensteuer an die evang prot. 
Landeskirche im Großherzogtum Baden #4 2 
II. Laut Einzugsregister O-Z. für 
Pfarr- 
den Filial. Ort 
Orts-Kirchensteuer an die evangelische 
Kirchengemeinde 
zusammen 77 
Die angegebenen Steueranschläge, Steuersätze und Steuer- 
werte wie die bezeichneten Schuldigkeiten stimmen mit den 
Registern überein, was mit dem Ansügen beurkundet wird, 
daß dem Pflichtigen die Einsicht des ihn betreffenden Inhalts 
der Register gestattet ist. 
Bei gemischten Ehen werden die Schuldigkeiten nur aus der 
Hälfte der für die Staats= beziehungsweise Gemeindesteuer maß- 
gebenden Steueranschläge, Steuersätze und Steuerwerte der beiden 
Ehegatten berechnet.
	        
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