Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

XI. 179 
  
Wahlvorschlagsliste II. 1. 2. 3. u. s. w. 
1. u. s. w. 
zusammen 73 Stimmzettel. 
Wahlvorschlagsliste III. 1. 2. 3. u. s. w. 
1. u. s. w. 
zusammen 33 Stimmzettel. 
Wahlvorschlagsliste IV. 1. 2. 3. u. s. w. 
1. u. s. w. 
zusammen 19 Stimmzettel. 
Zusammenstellung der Stimmzettel. 
Wahlvorschlagsliste I. 417 Stimmzettel, 
» Il.....·..... 73 » 
» III........... 33 „ 
» IV..·........ 19 „ 
zusammen wie oben 172 Stimmzettel: 
hiermit stimmen die Einträge in der Gegeuliste überein.) 
Da 8 Bürgerausschußmitglieder zu wählen sind, ist die Gesamtzahl der Stimmzettel 
— 172 — durch die um eins vermehrte Zahl der zu besetzenden Stellen (8 + 1 -) 9 zu 
teilen. 
Als Wahlzahl ergibt sich hiernach 19½, auf die nächste ganze Zahl erhöht 20. 
Da jeder Wahlvorschlagsliste so viel mal eine Stelle zugeteilt wird, als die Wahlzahl in 
der Zahl der für sie abgegebenen Stimmzettel enthalten ist, entfallen auf 
Wahlvorschlagsliste I: 47: 20 = 2 Stellen 
v II: 73: 20 = 3 „ 
» lIl:33:20-1» 
» IV:19:20-0» 
Da durch diese Verteilung nur 6 Stellen besetzt sind, sind die Zahlen der für die einzelnen 
Vorschlagslisten abgegebenen Stimmzettel jeweils durch die um eins vermehrte Zahl der ihnen 
zugewiesenen Stellen zu teilen. 
Hiernach ergibt sich als Quotient für die 
* Wenn mehrere Wahlkommissionen gebildet sind, werden die Protokolle nach Feststellung der in Wahlbezirke auf 
die einzelnen Wahlvorschlagslisten gefallenen Stimmen hier abgeschlossen (X 40 Absatz 2 der Wahlordnun 
Über das Ergebnis der Wahl in allen Bezirken und über Verteilung der Stellen auf die *Pmlin Woblvoyschlage 
ien we wird von der nach § 34 Absatz 3 der Gemeindewahlordnung gebildelen Wahlkommission ein besonderes Protokoll 
abgefa 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1911. 28
	        
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