Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Anlage  3.
Schema  zur  Buittung.
Thlr.  Sgr.  Pf.
buchstäblich  2c.  2c.  c.
sind  mir  für  den  Monat  18
und  zwar:
an  Servis-Unterstützung
für  mie  0  Thlr.  0  Sgr.  0  Pf.

für  meine  0  Kinder  à  0  Sgr.  O  Pf.  0  0O0  0
0  Thlr.  0  Sgr.  0  Pf.

 

 

 

an  Brot-Unterstützung
2  für  mich  4  Stück  Kommisbrote
.  à  6  J  zu  0  Sgr.  0  Pf.  0  Thlr.  0  Sgr.  0  Pf.
—  für  meine  0  Kinder  à  2  Kom-—
  misbrote,  zusammen  0  Kom-5
  misbrote  à  6  &“  zu  0  Sgr.
Ju  o  .  .  .  .  .  .  .  ..  0o  0  0
*s  *  J.  0  0  =
r  aAan  Brennmaterialien-Unterstützung
v  für  mich  und  meine  Kinder  1  Klafter  hartes  Knüppel-3
  holz  in  baarem  Gedeeel  ...  0  0  (.0
*  zusammen  wie  oben  0  Thlr.  0  Sgr.  0  Pf.
von  der  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  -............  heute  richtig  gezahlt  worden,

worüber  diese  Quittung.
Ort  und  Datum.

Name.

Frau  des  Unteroffiziers  N.  N.  vom  ..  ten

Bataillon  .  .  .  ten  Infanterie-Regiments.
Die  Richtigkeit  vorstehender  Namens-Unterschrift  bescheinigt  mit  dem  Bemerken,  daß
die  Frau  N.  W.  (und  ihr  resp.  ihre  Kinder  N.  N.  noch  am  Leben  ist  (sind)  und  im
Monat  N.  N.  ihren  Wohnsitz  in  N.  N.  gehabt  hat  (haben).

Ort  und  Datum.
Orts=  resp.  Polizei-Behörde.

NB.  Eine  Quittung  Namens  mutterloser  Kinder  wird  mit  den  entsprechenden  Abänderungen  ausgestellt.