226 XVII.
Anlage 2.
Verzeichnis
der
für die Stammgüter und ähnliche Besitzungen zuständigen Grundbuchämter.
(Anlage F der Grundbuchvollzugsverordnung —Gl. 1901 S. 131 —, Bekanntmachungen vom 17. Jannar 1903 — GVlil. 71
18. März 1905 GUl. 162 — und 16. Februar 1906 — GVBl. 63 —).
Vorbemerkungen.
1. Eine Benennung des Guts ist (in Spalte 2) nur angegeben, wenn dasselbe einen besonderen Namen führt.
2. Ein vorgesettes f bedeutet, daß noch nicht alle Gemeinden, in denen Gutsstücke liegen, dem reichsgesetzlichen Grund-
buchrecht unterworfen sind. Die landrechtlichen Gemeinden sind jeweils in der Bemerkungesspalte genannt.
Des Guts
O.-8. a. Eigentümer. Grundbuchamt. Notariat. Bemerkungen.
b. Benennung.
1. Hausgut oder Familiengut der
Großherzoglichen Familie.
1 Bodenseefideikommisse
4. die oberhalb der Murg Salem Salem
gelegenen Grundstücke
3 die unterhalb der Murg Karleruhe —.
gelegenen Grundstücke
2 Unterländer Fideikommisse
. Pfälzer Fideikommiß Schwetzingen Schwetzingen
6. Bauschlott Bauschlott Pforzheim IV
3. Palaisfideikommiß Karlsruhe —
II. Standesherrschaften.
(GBAV. & 70; zu O-.Z. 1, 2, 3, 5 wird die Stammgutseigenschaft
von der Standesherrschaft bestritten)
—
Fürsten zu Fürstenberg Donaueschingen Donaueschingen Landrechtlich
im Amtsgerichtsbezirk
riberg:
Nußbach Reichenbach
Schönwald