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los zur Verfügung gestellt werden; Formulare, in denen der Name der Ver-
sicherungsanstalt vorgedruckt ist, dürfen nicht geliefert werden. Die
spätere Ergänzung des Vorrats hat die Ausgabestelle bei der Versicherungsanstalt rechtzeitig
zu beantragen; dabei sind die für Karten von den Beteiligten erhobenen Beträge (Ziffer 34)
zu verrechnen, wenn die Versicherungsanstalt mit der Ausgabestelle kein anderes Abkommen
getroffen hat.
37. Die Ausgabestellen haben über die von ihnen ausgestellten, umgetauschten oder
erneuerten Quittungskarten und über die Aufrechnung zwei getrennte Listen (Bücher) zu
führen, die eine für die Quittungskarten Formular 4 (gelb, Versicherungspflicht) und die
andere für die Quittungskarten Formular B (grau, Selbstversicherung).
Bei der Führung dieser Listen sind die Bestimmungen in Ziffer 7 genau zu beachten.
Jede Liste hat folgende Spalten zu enthalten:
a. Zu= und Vorname, Geburtsjahr, Geburtsort.
b. Nummer der ausgestellten Karte.
. Tag der Ausstellung oder Erneuerung der Karte.
d. Nummer der umgetauschten Karte, Zahl der Beitragswochen, für welche Marken
geklebt waren und Lohnklasse dieser, sowie Tag der Behändigung der Aufrechnungs-
bescheinigung.
Bemerkungen. Hier ist in der Liste der Selbstversicherten (Formular B, graue Karten)
die Berufsstellung der Versicherten anzugeben.
Ei
Für die Listen wird das folgende Muster empfohlen:
Liste der ausgestellten Quittungskarten.
Der ausgestellten
Des Versicherten · Der umgetauschten Karte
siche Karte getauschten Kart r Bemerkungen.
- ushändigun
Nr. Geburts— Tag der Wochenmarken 2 der Beruf der
pee- und jahr und Nr. susstellung Nr und Lohnklasse HAufrechnungs. Selbstversicherten
Vorname . oder Er- « äh-« (graue Karten).
Geburtsort « escheinigung.(
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