— XIV —
Gemeinde Sandhofen, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde Mannheen
— Seckenheim, die Abtretung des Rheinaugebiets an die Stadtgemeinde Mannheim
und von Mannheimer Gemarkungsteilen an die Gemeinde Seckenhdhin
— Urnau, die Vereinigung der Gemarkungen Fuchstobel und Gehrenberg mit derselben
— siehe auch Stadtgemeinde.
Gemeindebürger und wahlberechtigte Einwohner, Berichtigung der Verordnung vom
20. Dezember 1910 (Gesetzes= und Verordnungsblatt 1910 Seite 803) bezüg-
lich der Führung von Verzeichnissen solcher
Gemeindegerichte, das Verfahren vor denselleen:
Gemeinden, die Aufhebung des Gesetzes über die Befreinng der Militärverwaltung von den
Verbrauchssteuern derselen . .
Gerichtsvollzieherwcsen..·..·.......................
GeschäftsgangunchrfahrcndesLandesvcrficherungsasuts...............
Gesetzes= und Verordnungsblatt, Preis desselben für das Jahr 1913
Gewerbeordnung, Vollzug derselhen 121.
Gewerbesteuergesetz, die Abänderung des Wandergewerbesteuergesetdss
Gewichtsordnung, Vollzug dersellleen::
Grundbuchrecht, reichsgesetzliches, Inkraftsetzung dessellien: 93.
Grundsätze für die Anstellung von Militäranwärtern.
Grund= und Pfandbücher, Führung derselben in der Zwischenzeit 10. 120.
H.
Hammerwerke, Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in solchen
Hausarbeitgesesß, Vollzug desselhen
Hebräische Sprache, die Nachprüfung von Studierenden der evangelischen Theologie der
Universität Heidelberg in derselen 1.
Hilfskassengesetz, Aufhebung dessellen.
Hinterbliebenenversicherung, den Vollzug der Reichsversicherungsordnung hinsichtlich
derselben:#
— die amtliche Veröffentlichung grundsätzlicher Eutscheidungen
des Landesversicherungsanns
— die Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor dem
Landesversicherungsauntt
Höhere Lehranstalten, die Verwendung von Geistlichen als Lehrer an solchen
J.
Inkraftsetzung des reichsgesetzlichen Grundbuchrechts .. 93.
Invalidenversicherungsbeiträge, den Einzug derselben
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