— XVI —
Lehrer, die Verwendung von Geistlichen als Lehrer an Höheren Lehranstalltltlen
— die Prüfung und Anstellung der Reallehrer
— die Dienstprüfung der Volksschulkandidaten. ..
Lehrpläne der Realgymnasien mit neusprachlichem Unterbau, der Oberrealschulen und Realschulen
Lotterie, die Preußisch-Süddeutsche Klassenlotterie
Lotteriegesetz...
Lotterien und Ausspielungen, öffentliheensnn
Lotterieverhältnisse, den Vertrag zwischen Preußen einerseits und d Bohecn, Württemberg
und Baden andererseits zur Regelung derselben
M.
Mannheim, Stadtgemeinde, die Vereinigung der Gemeinde Sandhofen mit derselben. ..
— — die Abtretung des Rheinaugebiets an dieselbe und von Mannheimer
Gemarkungsteilen an die Gemeinde Seckenheim
— die Bildung der Standesamtsbezirke im dortigen Amtsgerichtsbezirk.
— den Bau und Betrieb einer Nebenbahn von da über Käfertal und Viernheim nach
Weinhhin
Maß= und Gewichtsordnung, Vollzug derselben
Maul= und Klauenseuhe
Militäranwärter, Grundsätze für die Anstellung von solchen ....... .
Militärverwaltung, die Aufhebung des Gesetzes über die Befreiung derselben von den Ver-
brauchssteuern der Gemeinden
Mitglieder, nichtständige, des Landesversicherungsamts, Vergütung für dieselben
Münstertal, den Bau einer normalspurigen Nebenbahn von Staufen nach Münstertal
Murgwerk, den Ban und Betrieb eines solchen durch den Staat
N.
Nachbarpostorte, Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf dieselbeen 189.
Nachprüfung von Studierenden der evangelischen Theologie der Universität Heidelberg in der
hebräischen Sprachehe. 1.
Nebenbahn, den Bau und Betrieb einer solchen von Mannheim über Käsertal und Viernheim
nach Weinh ...
— den Bau einer normalspurigen, von Staufen nach Münstertall.
— — — von Titisee über Schluchsee nach St. Blasien
Nebenbah nen, die Herstellung von solchen von Weisenbach über Schönmünzach nach Kloster-
reichenbach und von Bretten über Knittlingen und Derdingen nach Kürnbach
Nichtständige Mitglieder des Landesversicherungsamts, Vergütung für dieselbten
Nicht vollsinnige Kinder, Vollzug des Gesetzes vom 11. August 1902 über die Erziehung
und den Unterricht solcher
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