Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

XXI. 
173 
  
Tag Ort 
der Übernahme. 
Name und 
Wohnort des 
bisherigen 
Besitzers. 
1 
Tag 
des Weiter- 
verkaufs oder 
des sonstigen 
Abgangs. 
L 
Name und 
Wohnort 
des Käufers 
oder sonstigen 
Abnehmers 
. 
Bemerkungen"). 
  
10. 10. 12 X, Bezirk 
  
21.10.12 7, Kr. 1, 
Markt in 
I1 
30. 11.12 
  
  
X in v 
X in ? 
Händler & in!; 
  
1I. 11. 12 
25. 10. 12 
5 Kühe 
schwarzbunt 
5. 12. 12 
5 Kühe 
rotgescheckt, 
2 Ochsen 
17. 12. 12 
  
Lohnfuhrwerks- 
besitzer“" in 
Landwirt l, in k 
Händler A in | 
Händler C in h 
  
Das nebenstehend bezeichnete 
Pferd stammt aus dem Guts- 
bezirke X und dem Bestande 
des Gutsbesitzers A in V. Es 
soll aus dem Bestande am 
entfernt werden 
X, den 1912. 
(Siegel.) » N« 
Fleischbeschauer. 
Das nebenstehend bezeichnete 
Pferd ist von mir untersucht 
und frei von Erscheinungen 
befunden worden, die auf das 
Vorhandensein einer der 
Anzeigepflicht unterliegenden 
Seuche schließen oder den 
Ausbruch einer solchen be- 
fürchten lassen. 
B, den 1912. 
X, 
Fleischbeschauer. 
"*) Sollen die Ursprungs- und die Gesundheitsverhältnisse in das Kontrollbuch eingetragen werden, so hat dies in Spall. 
„Bemerkungen“, wie im Muster angedentel, zu geschehen. 
31.