Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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4. Verdünntes Kresolwasser (2, prozentig)). Zur Herstellung werden 50 cem 
Kresolseifenlösung (Liquor Cresoli saponatus des Deutschen Arzneibuchs) mit Wasser 
zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt. 
5. Karbolsäurelösung (etwa 3 prozentig). Zur Bereitung werden 30 cem ver- 
flüssigte Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefaetum des Deutschen zisiuriche 
6. Kresolschwefelsäurelösung (3 prozentig). Zur Herstellung werden zmaächst 
2 Raumteile rohes Kresol (Cresolum cruckum des Deutschen Arzneibuchs) mit 1 Raum- 
teil roher Schwefelsäure (Acicum sulturicum crudum des Deutschen Arzneibuchs) 
bei gewöhnlicher Temperatur gemischt. Von dieser Mischung werden frühestens 
24 Stunden nach ihrer Zubereitung 30 cem mit Wasser zu 1 Liter Desinfektions- 
flüssigkeit aufgefüllt und gut gemischt. Die Kresolschwefelsäuremischung ist hierzu binnen 
3 Monaten nach ihrer Herstellung zu verwenden. 
Wird die Kresolschwefelsäurelösung zur Desinfektion von Plätzen im Freien (Hof- 
räumen, Ladestellen usw.) verwandt, so ist sie bei Frostwetter zur Verhütung der 
Eisbildung zuvor mit Kochsalz (0, bis 1 kg auf 10 Liter Kresolschwefelsäurelösung) 
unter sorgfältigem Umrühren zu vermischen. 
Ställe, Höfe, Geräte usw., die mit Soda= oder Seifenlösung gereinigt wurden, 
sind vor der Desinfektion mit Kresolschwefelsäurelösung durch Abspülen mit Wasser von 
den Soda= oder Seifenresten zu befreien. 
. Sublimatlösung (0, prozentig). Zur Herstellung wird je 1 g Sublimat und 
Kochsalz unter Zusatz einer kleinen Menge roten Farbstoffs oder eine der käuflichen 
rosa gefärbten Sublimatpastillen (Pastilli hydrargyri bichlorati des Deutschen Arznei- 
buchs) mit 1 g Sublimat, in 1 Liter Wasser aufgelöst. 
Ställe, Höfe, Geräte usw., die mit Soda= oder Seifenlösung gereinigt wurden, 
sind vor der Desinfektion mit Sublimatlösung durch Abspülen mit Wasser von den 
Soda= oder Seifenresten zu befreien. Desinfektionsarbeiten, bei denen größere Mengen 
von Sublimat verbraucht werden, wie die Desinfektion von Ställen, Höfen usw., 
dürfen nur unter tierärztlicher oder polizeilicher Aufsicht ausgeführt werden. Es 
empfiehlt sich, namentlich bei der Desinfektion von Rinderställen, auf die Sublimat= 
desinfektion 24 Stunden später eine Abspülung der mit Sublimat behandelten Gegen- 
stände mit 0, prozentiger Lösung von Schwefelkalium (Kalium sulfuratum des Deutschen 
Arzneibuchs) folgen zu lassen. 
— 1 
50 
. Formaldehydlösung (etwa 1 prozentig). Zur Herstellung werden 30 cem der 
käuflichen Formaldehydlösung (Formalin) mit Wasser zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit 
aufgefüllt und gut durchgemischt. 
!) Bei Schweineseuche und Schweinepest ist 6 prozentiges Kresolwasser zu verwenden. Zu seiner Herstellung sind statt 
der oben erwähnten 50 cem Kresolseisenlösung 120 cem dieser Lösung erforderlich.
	        
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