Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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(3) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Sägelinien ange— 
heftet ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufelknorpel abgetrennt, das 
Brustbein im Zusammenhange mit den Rippenknorpeln und den abgesägten Teilen der Knorpel— 
stücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und dabei das Mittelfell und der Herzbeutel mit 
Vermeidung jeder Verletzung des letzteren abgetrennt. 
(4) Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts= und Schaufelknorpel, die Knorpel 
der Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägten Teile der Knorpel- 
endstücke der Rippen geprüft. 
(5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des Brustfells 
bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß oder Gewicht fest- 
zustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aussehen der einzelnen 
Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der darin vorhandenen Lymphknoten, 
und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben. 
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. Hierbei sind zu 
beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt, Be- 
schaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutelblätter und die Dicke der letzteren. 
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt, Farbe, 
Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der einzelnen Abschnitte 
(Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des subperikardialen Gewebes. Nächstdem folgt die 
Offnung des Herzens, das hierbei noch in seinem natürlichen Zusammenhang im Kadaver 
verbleibt. 
(8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile: 
Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten gelegenen 
Blutes und die Weite der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Offnungen bestimmt. 
Zu diesem Zwecke werden die Vor= und Herzkammern durch vier getrennte Schnitte geöffnet. 
Bei der Offnung ist die Basis des Herzens zu schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor- 
und Herzkammern gelegenen Klappen anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer, dann der 
rechte Vorhof, ferner der linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt 
jedes Abschnitts wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt. Die Weite 
der Offnungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust vom Vorhof aus 
festgestellt. 
Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils der Aorta und 
der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf folgt die Untersuchung 
der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen gelegenen halbmondförmigen Klappen. 
Endlich findet die volle Offnung der beiden Herzkammern statt, um die Beschaffenheit der 
zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen mit den zugehörigen Sehnenfäden und 
Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der Aorta und Lungenarterie, der Scheide- 
wand der Herz= und Vorkammern, der Junenhaut des Herzens und des Herzmuskels (Dicke, 
Farbe und sonstige Beschaffenheit) festzustellen. Auch die Untersuchung der Kranzgefäße darf 
nicht unterbleiben. 
15.
	        
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