Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

— IV — 
  
Betreff. 
  
Datum. Nr. Seite. 
1912. 
5. August. Die Anderung der Warenhaussteer Xl, 376 
5. » Die Vereinigung der Gemeinde Sandhofen mit der Stadt— 
gemeinde Mannheim.. . . .. XL. 378 
10. Die Änderung des Gesetzes über den Staatsvoranschlag 
und die Verwaltung der Staatseinnahmen und Aus- 
gaben (Etatgesetz.. .. XLI 381 
26. September. Die Wahl der Abgeordneten in den fünf größten Städten XLV. 391 
26. » Die Abtretung des Rheinaugebiets an die Stadtgemeinde 
Mannheim und von Mannheimer Gemarkungsteilen an 
die Gemeinde Seckenhdin XIV. 392 
26. Die Abänderung des Gesetzes vom 28. September 1906 
über die Landwirtschaftskamer XIVI. 397 
7. Oktober. Die Abänderung des Gebäudeversicherungsgesetzes XDVIII. 403 
26. » DieKaminfegeruntekstützunzzskasse.......... XLIX. 431 
5. De:ember. Den Bau und Betrieb eines Murgwerks durch den Staat LIV. 451 
5. » Nachtrag zu dem Gesetze, die Feststellung des Staatshaus- 
haltsetats für die Jahre 1912 und 1913 LIV. 453 
B. Staatsverträge. 
3. Juni Den Vertrag zwischen Preußen einerseits und Bayern, 
Württemberg und Baden andererseits zur Regelung der 
Lotterieverhältnise . . . .. XXVI. 194 
4 Die Herstellung von Eisenbahnverbindungen von Weisen- 
bach über Schönmünzach nach Klosterreichenbach und 
von Bretten über Knittlingen und Derdingen nach 
Kürnbacch.. .. ... MXVII. 205 
28. November. Zusatz-Staatsvertrag zwischen Baden und Hessen, betreffend 
Abänderung des Staatsvertrags vom 33. November 1885 
über den Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Mann- 
heim über Käfertal und Viernheim nach Weinheim. LII. 447 
C. Landesherrliche Verordnungen. 
3. Januar. Den Vollzug des Reichsgesetzes über die privaten Ver- 
sicherungsunternehmungnen III. 5 
6. Den Eisenbahnat::: . ... IV. 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.