Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

248 XXXI. 
Biologisches:) Nicht in dogmatischem Vortrag, sondern im Auschluß an zu beobachtende 
Einzelbeispiele werden die folgenden physiologischen Dinge behandelt, die betreffen 
1. die Bewegung: Zellorgane bei den Einzelligen, Bewegungsorgane der Vielezelligen, 
Muskelgewebe, Beziehungen zur Ernährung (Energiewechsel!; 
2. die Ernährung: Organe, Nahrungsaufnahme bei Ein= und Vielzelligen, Umsetzen 
der Nahrungsstoffe, Ausscheidung von Unbrauchbarem. Atmung (Drüsen); 
die Empfindung: Reizerscheinungen bei den Einzelligen, bei den niederen Tieren 
und beim Menschen. Nervensystem, Rückenmarkreflexe, Gehirn, Sympathisches Nerven- 
system, Sinnesorgane. (Experimentelle Psychologie!). 
Klasse Ober l.# (3 Stunden Physik und 2 Stunden Chemie mit Biologie). 
a. Physik. Erhaltung und Umwandlung der Energie: Arbeits= und Effekt- 
einheiten. Kinetische Energie beim Fall. Stoß. — Wärme und Arbeit (Theorie der Dampf- 
maschine). — Die magnetischen und elektrischen Einheiten. Stromwärme, Thermeelektrizität, 
Theorie der Induktion. 
Astronomisches: Gestalt, Größe und Bewegungen der Erde. Zeitrechnung, Keplersche 
Gesetze und die allgemeine Schwere. 
b. Chemie mit Biologie. Chemie: 1. Allgemeine Chemie: Zusammenstellung 
der bisher induktiv gewonnenen Gesetze. — 2. Allgemeine Geologie: Erdgeschichte. 
Biologisches: Ungeschlechtliche und geschlechtliche Vermehrung (Zellteilung); Generations= 
wechsel, Parthenogenese, Regeneration. Entwicklungsgeschichtliches bei Reihen und bei Stämmen 
(an ausgewählten Beispielen). Beziehungen der Lebewesen zu einander und ihre Verbreitung 
(Zusammenhänge mit Geologischem). Urgeschichte des Menschen. 
Den Schülern ist Gelegenheit zu geben zu physikalischen, chemischen und biologischen 
Übungen für freiwillige Teilnehmer in besonders anzusetzenden Stunden. 
Für den Unterricht in den Klassen Ober 1I bis Ober! sind die Vorschriften der beiden 
letzten Absätze des § 8 zu beachten. 
□ 
§ 10. Mathematik. 
a. Lehrziel. 
Der mathematische Unterricht hat die Aufgabe, auf Verständnis gegründetes, sicheres und 
gewandtes Rechnen zu erzielen, das räumliche Anschauungsvermögen zu entwickeln und die 
Kenntnis der wichtigeren Sätze und der Methode der Elementarmathematik zu vermitteln. Er 
*) Kann in der hier angegebenen Weise nur behandelt werden, wenn die Schule einen eigens dafür vorgebildeten 
Lehrer besitzt. 
Gegenteiligen Falles könnte hier folgendes, jeweils von den niederen Formen ansgehend, behandelt werden: 
a. Organsysteme der einzelnen Tierstämme (Gewebe, Körperbedeckung, Ernährung, Bewegung, Vermehrung, 
Empfindung); 
h. Bau und Leben der Pflanze (Zelle, Zellbildung [Gärung, Fäuluis, Seuchen), Ernährung, Wachstum, Vorrats- 
stoffe, Wirkungen äußerer Einflüsse, Reizbarkeit, Bewegung, Befruchtung).
	        
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