Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

XXXI. 251 
des ersten Differentialquotienten; seine Verwertung für das Studium von Funktionen (nicht 
systematisches Differenzieren!). Zweiter Differentialquotient und seine Verwendung (größte und 
kleinste Werte, Geschwindigkeit). 
Geometrie: Haupteigenschaften der herkömmlicherweise behandelten Körper; dann 
Lehre von der gegenseitigen Lage von Punkt, Gerade, Ebene, Kugel. Oberfläche und Inhalt 
der genannten Körper. Regelmäßige Vielflächner. 
Die Haupteigenschaften von Ellipse, Parabel, Hyperbel als geometrischen Ortern (rein 
geometrisch und algebraisch), dann diese als Schnitte des Kreiszylinders und Umdrehungskegels und 
auch als Kreisbilder des Kegels. Grundlagen der sphärischen Trigonometrie mit Anwendungen. 
Grund= und Aufriß der Schnitte des Kegels mit Abwicklung der Netze. (Einfache Durch- 
dringungen). 
Klasse Ober I. Algebra: Hauptsachen aus der Kombinatorik. Binomischer Satz 
und seine Anwendung zur Berechnung von Wurzeln und Logarithmen. Einfachste Reihen- 
entwicklungen. Einführung in den Begriff des Integrales. Betrachtung des spystematischen 
Aufbaues der Arithmetik mit Ausblicken in die Erkenntnistheorie. 
Geometrie: Die Kegelschnitte in der Behandlung nach Porcelet oder nach Steiner. 
Harmonische Gebilde (Pol und Polare). Geometrische Verwandtschaften. 
Darstellend geometrisch Zylinder, Kegel, Kugel (Schattenlehre; Perspektive). 
Aufgabe, Methode (Axiomatik) und geschichtliche Entwicklung der Mathematik. 
Innerhalb des Lehrstoffs der einzelnen Kaassen ist eine gewisse Answahl gestattet, insoweit 
hierdurch keine Lücke im Gesamtaufbau entsteht. 
Auf allen Stufen sind an passenden Stellen geschichtliche Bemerkungen einzuflechten. 
§ 11. Thilosophie. 
Klasse Unter I und Ober I. In Verbindung mit einem anderen wissenschaftlichen 
Fach mit freier Auswahl des Stoffes als Einführung in die Grundfragen der Philosophie 
sowie in die Lebensanschauungen großer Deuker. (Siehe auch die Bemerkungen über experi- 
mentelle Psyuchologie bei Chemie in Klasse Unter I und über Erkenntnistheorie bei Mathe- 
matik in Klasse Ober I). 
§ 12. Zeichnen. 
Für dieses Fach gilt der unter dem 18. Mai 1909 verkündete Lehrplan für den Freihand- 
zeichennnterricht an den Höheren Schulen für die männliche und weibliche Ingend. (Schul- 
verordnungsblatt 1909, Seite 126). 
§ 13. Schreiben. 
Der Schreibunterricht hat die Aufgabe, der Schrift der Schüler Regelmäßigkeit und 
Geläufigkeit zu geben. Er bedient sich zu diesem Zweck des Vorschreibens an der Tafel; auch 
können Vorlagen benützt werden. 
In Klasse VI wird vorzugsweise die lateinische Schrift geübt, in V die deutsche. Der 
Klasse IV fallen Ubungen im schnelleren Schreiben zu. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1912 46
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.