Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

258 XXXI. 
des deutschen Schrifttums; doch dürfen Größen wie Sophokles, Shakespeare nicht übergangen 
werden. 
Im Unterricht in der Sprachlehre sind für den einheitlichen Gebrauch in den einzelnen 
Lehranstalten die Fach- und Kunstausdrücke festzulegen. Der Stoff dieses Unterrichts ist tun— 
lich zu beschränken, besonders durch Handinhandgehen mit dem fremdsprachlichen Unterricht. 
Die Lektüre soll nur in dem schon oben angegebenen Umfang für die Sprachlehre ausgenützt 
werden, soweit sie die Beispiele für die jeweils behandelten Abschnitte liefert. 
Große Sorgfalt fordert besonders in den unteren Klassen, die Pflege des Wortschatzes, 
für die alle Gelegenheiten auszunützen sind, so neben dem Lesen auch die Schreibübungen 
jeder Art. Zur Sicherung richtiger Vorstellungen und Begriffe sind Anschauungsmittel in 
vollem Umfang beizuziehen. 
Der Pflege der heimatlichen Mundart ist liebevolle Aufmerksamkeit zu schenken, nicht nur 
wegen ihrer Bedeutung für die Geschichte der Sprache. Auch an Personen-, Orts-, Flur- 
namen und dergleichen soll nicht achtlos vorbeigegangen werden, wie denn der deutsche Unter- 
richt in weitem Bereich für die Pflege der Heimatkunde nutzbar gemacht werden soll. 
Die geläufigsten Fremdwörter sind zu erklären; gleichzeitig sind die Schüler anzuhalten, 
sie so viel als möglich zu vermeiden. 
Die Schreibübungen sollen, soweit sie der Einübung der Rechtschreibung dienen, vor- 
bereitet und auch für die Mehrung des Wort= und Begriffsschatzes der Schüler ausgenützt 
werden. Zu den Aufsatzübungen wird besonders für die oberen Klassen die Schullektüre den 
Hauptstoff bieten; doch sind auch andere Unterrichts= und Lebensgebiete einzubeziehen. Jeden- 
falls muß aber der Schüler den Inhalt, dem er die Form zu geben hat, vollständig beherrschen. 
Es empfiehlt sich auch, besonders in den mittleren Klassen, den Schülern ab und zu die Wahl 
des Aufsatzstoffes anheimzustellen. Doch ist dabei die Aufsicht des Lehrers nötig hinsichtlich 
der Wahl des Stoffs und des Umfangs der Arbeit. Klarheit des Aufbaus, Einfachheit, 
Flüssigkeit und Natürlichkeit des Stils ist zu erstreben, inhaltsarme Vielschreiberei zu bekämpfen. 
Für den Unterricht in der philosophischen Propädenutik kommen Logik in 
moderner Auffassung und Psychologie in Frage. Wenn die erstere wohl zumeist dem deutschen 
Unterricht zufallen wird, so kann, wenn geeignete Lehrkräfte vorhanden sind, die Psychologie 
dem biologischen Unterricht zugewiesen werden. 
§ 4. Französische Sprache. 
a. Lehrziel. 
Die Schüler sollen das Französische richtig aussprechen und über einen in dem Bereich 
ihres Wortvorrats liegenden Stoff in zusammenhängender französischer Rede sich äußern können. 
Ferner sollen sie sich eine genaue Kenntnis der Sprachlehre erwerben. 
Sie sollen nicht nur eine Anzahl von Musterstücken, sondern wichtigere Werke des klas- 
sischen und neueren französischen Schrifttums gelesen haben und an der Hand geeigneter Klassen- 
lektüre Einblick in dessen geschichtliche Entwicklung, sowie in das Kultur= und Geistesleben des 
französischen Volkes gewinnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.